Zitat von tommy9677 im Beitrag #24Wir handhaben dies im Verein genauso. Natürlich kann das eine oder andere FA mal Sonderwünsche haben, aber ZWB gibt es eigentlich erst ab 300€. Mein FA wollte seit der Vorhaltepflicht noch keine Belege sehen. Können aber gern.
Das Stichwort war förderungsfähiger Zweck, dann passt das in der Regel.
Das Finanzamt kontrolliert das durchaus und es ist wichtig auf Spendenuberweisungen kunkret den Zweck „Spende an xy e.V. zu förderwürdigem Zweck von name, vorname adresse“ anzugeben.
Nicht jede Überweisung an einen Verein ist eine Spende im förderwürdigen Sinne. Wenn ich bspw. meinem Fußballverein 300 € überweise, damit ne neue Zapfanlage angeschafft werden kann, dann ist das keine Spende. Die Finanzämter sind da in der Regel relativ großzügig, heißt aber nicht, dass es so richtig wäre. Wenn mal ne Nachfrage zur Steuererklärung kommt, dann sollte man schon eine Spendenquittung zur Verfügung haben. Ebenso sollte ein Verein, der Quittungen ausstellt nachweisen können, dass die Zahlung für förderwürdige Zwecke verwendet wurde. Das kann nämlich ansonsten für beide Seiten relativ blöd werden. Gerade auf Vereinsseite kann das ausstellen von unrichtigen Spendenbescheinigungen ernste Folgen bis hin zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit haben und dann wirds richtig eklig. Hatte grad ein Sportverein in der näheren Umgebung.
Ich glaube wenn es hier um das Thema Förderung des Löwen Nachwuchs geht und ob man dafür Spenden absetzen kann, was bereits bejaht wurde, musst Du nicht mit einem Kneipenbetrieb eines Rundballclubs um d. Ecke kommen um künstlich ein Gegenbeispiel für schwarze Schafe abzuliefern (auch wenn dein Einwand nicht alles bei jeglichen e.V.'s, durchaus zutreffend ist, hier aber doch etwas weit hergeholt)
Viele Grüße Frank "Deutscher Kulturbeauftragter" (Danke Horst K. )
Das Beste ist wer nie verlor, im Kampf des Lebens den Humor (Bankinschrift irgendwo im Allgäu)
Zitat von Summer of 69 im Beitrag #28Ich glaube wenn es hier um das Thema Förderung des Löwen Nachwuchs geht und ob man dafür Spenden absetzen kann, was bereits bejaht wurde, musst Du nicht mit einem Kneipenbetrieb eines Rundballclubs um d. Ecke kommen um künstlich ein Gegenbeispiel für schwarze Schafe abzuliefern (auch wenn dein Einwand nicht alles bei jeglichen e.V.'s, durchaus zutreffend ist, hier aber doch etwas weit hergeholt)
Du hast es offenbar nicht verstanden. Auch beim Löwen-Nachwuchs gibt es die Unterscheidung zwischen Spenden im Sinne des Steuerrechts und Spenden, welche eben nicht steuerbegünstigt sind. Das hat garnichts mit konstruierten Gegenbeispielen, Rundballclub um die Ecke kommen oder mit schwarzen Schafen zu tun. Wenn die Jungs vom Nachwuchs zum Training oder vor den Spielen gerne ne Musikanlage hätten... Aber dabei belassen wirs dann. Sachliche Aufklärung scheint ja zumindest von deiner Seite nicht erwünscht.
Doch, ich habe verstanden. Und sachliche Aufklärung ist immer erwünscht. Aber was Du mit #21 eigentlich sagen wolltest, musste man Dir auch erst aus der Nase ziehen.
Und wenn Du richtig gelesen hättest, habe ich ja geschrieben, dass dein Einwand durchaus seine Berechtigung hat. Allerdings hat der e.V. doch momentan ganz andere Probleme als der Kauf von nicht förderungswürdigen Bespaßungsausgaben wie Zapf-, oder Musikanlage.
Nochmal verständlich gesagt: Ich fand deinen Beitrag gut weil er auf Unwägbarkeiten hinweist. Allerdings sehe ich (als Außenstehender wohlbemerkt) bei den Löwen derzeit nicht die Gefahr und halte mich da an d. Aussage von Urlöwe der da sicher etwas näher dran ist.
Viele Grüße Frank "Deutscher Kulturbeauftragter" (Danke Horst K. )
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