Für die, die es interessiert: Das Insolvenzverfahren gegen die Frankfurt Lions Eishockey GmbH wurde mit Beschluß vom 01.11.2010 eröffnet. Forderungen können bis zum 28.12.2010 geltend gemacht werden.
... scheinbar jeder DK-Inhaber. Da ich keine Forderungen hatte, habe ich in der Kanzlei angerufen und das so mitgeteilt. Es reicht telefonisch.
Hab eben ne Mail geschrieben, dürfte dann wohl auch reichen
cu Highty
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Hatte das Ding auch in der Post. Kennt sich denn jemand damit aus?? Da wird nach nem "Verfahrensbevollmächtigten" gefragt - ist das mein Anwalt? Brauche ich denn einen Anwalt?? Und weiß jemand, mit welchem Zinssatz man in solchen Fällen rechnen "darf"? Da gibt's doch sicher Richtwerte... Vielen Dank vorab!
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In einem Insolvenzverfahren besteht keine Anwaltspflicht. Der Zinssatz orientiert sich am Leitzins für Refinanzierungsgeschäfte der EZB, und wird immer am 1.1. und 1.7. bestimmt und liegt aktuell bei 0,12%.
Ich hatte das auch in der Post, obwohl ich erst im Rahmen der Aktion "Rettet die Löwen" eine Dauerkarte bestellt habe, die unter dem Vorbehalt des Weiterbestehens der Löwen galt. D.h. da wurde noch gar kein Geld eingezogen. Die haben offenbar das Schreiben an das komplette "Kontaktverzeichnis" der Löwen geschickt, auch wenn in vielen Fällen gar keine Forderungen gegen die Insolvenzmasse bestehen.
Zitat von PatLebeauIch hatte das auch in der Post, obwohl ich erst im Rahmen der Aktion "Rettet die Löwen" eine Dauerkarte bestellt habe, die unter dem Vorbehalt des Weiterbestehens der Löwen galt. D.h. da wurde noch gar kein Geld eingezogen. Die haben offenbar das Schreiben an das komplette "Kontaktverzeichnis" der Löwen geschickt, auch wenn in vielen Fällen gar keine Forderungen gegen die Insolvenzmasse bestehen.
Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, alle im Verzeichnis registrierten Personen anzuschreiben. Für eine sog. Nullmeldung (keine Forderungen) reicht ein Anruf.
Habe auch das Schreiben erhalten, obwohl ich nur an der Aktion "Rettet die Lions" teilgenommen habe. Meine bessere Hälfte hat einen ziemlich Schock bekommen, als sie gestern den Anwaltsbrief aus dem Briefkasten geholt hat. Sie wollte schon
Allen Ungeduldigen sei gesagt: Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.
Ich habe auch keine Post bekommen, bin jetzt aber auch nicht sonderlich traurig darueber, da ich eh noch nicht gezahlt hatte
Kann der was? Hat der nen Ring?
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Koppsi
Beiträge:
12.11.2010 13:25
#14 RE: Insolvenzverfahren gegen Lions GmbH eröffnet
@Barrie: wie JUS67 bereits eingangs erwähnt hat können Forderungen innerhalb einer Frist geltend gemacht werden. Bei den Amtsgerichten gibt es auch Rechtsberater welche Infos und Tips erteilen (kostenlos)" Beim Amtsgericht F stehen auch Downloads zur Verfügung.
Zitat von KoppsiIn einem Insolvenzverfahren besteht keine Anwaltspflicht. Der Zinssatz orientiert sich am Leitzins für Refinanzierungsgeschäfte der EZB, und wird immer am 1.1. und 1.7. bestimmt und liegt aktuell bei 0,12%.
Kleines Rechenbeispiel, zur Sicherheit... Bei einer DK (299€) und einem halben Jahr (180 Tage) fallen beim o.g. Zinssatz sensationelle 0,1794 € an?? Stimmt das?
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Koppsi
Beiträge:
14.11.2010 21:56
#20 RE: Insolvenzverfahren gegen Lions GmbH eröffnet
@Cornholio: sry, 0,12% ist der Basiszinssatz. Hast du geschäftlich eine Forderung gegenüber der Lions GmbH, liegt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinsatz. Hast du als Verbraucher (Privatperson) eine Forderung, liegt der Verzugszinssatz 5% über dem Basiszinssatz. (hatt ich vergessen zu erwähnen) siehe auch § 288, Abs. 1, 2 BGB
JA (vor 2 Jahren lag der Basiszinssatz bei 2,94% - aber wg Bankenkrise hat EZB zur Stützung permanent gesenkt, bis aktuell 0,12%) dagegen ist der Verzugszins gesetzlich festgeschrieben