Wie berichtet, werden sich die Löwen Frankfurt und Trainer Clayton Beddoes noch im August vor dem Arbeitsgericht treffen. Streitpunkt ist die bisher nicht erfolgte Vertragsauflösung, nachdem sich die Hessen von Trainer Beddoes getrennt hatten.
Auch entgegen der landläufigen Meinung ist der sogenannte "mündliche" Vertrag rechtlich bindend. Allerdings scheitert es hier meist an der Beweisbarkeit!
cu Highty
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Das war so ein wenig meine Sorge dabei, immerhin hat Beddoes (bzw. sein Anwalt) ja die ein oder andere Mail, an der er seine Argumentation hängen kann, während man bei den Löwen dann schon ein paar Zeugen bringen müsste, die dieses "Gentlemen's Agreement" auch bestätigen oder? Naja, mal sehen, was da am Ende bei rumkommt, zur Not kann man ja tatsächlich darauf plädieren zu sagen "Beddoes hat hier bei uns einen gültigen Vertrag, erscheint aber nicht um ihm nachzugehen" - und da kriegen sie ihn auf jeden Fall.
Zitat von Highty67 im Beitrag #3Auch entgegen der landläufigen Meinung ist der sogenannte "mündliche" Vertrag rechtlich bindend. Allerdings scheitert es hier meist an der Beweisbarkeit!
Das sollte im Arbeitsrecht (mittlerweile) wegen des Nachweisgesetz weniger ein Problem sein.
"mein" Arbeitsrichter würde wohl argumentieren wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde, dann gilt er weiter. Befristete Verträge sind in der Regel nicht kündbar. Anscheinend wurde der Vertrag auch nicht im beidseitigen Einvernehmen beendet (das ist die Variante bei der meist eine Abfindung für den Arbeitnehmer vereinbart wird). Bestehendes Arbeitsverhältnis bedeutet dann auch die Pflicht seine Arbeitskraft anzubieten auf Arbeitnehmerseite, die Bedingungen sollten im Arbeitsvertrag geregelt sein, und mindestens die Grundzüge schriftlich (siehe Nachweisgesetz).
Wenn Arbeitnehmer dann "was anderes machen will" kann er versuchen den Vertrag in beidseitigem Einverständnis aufzulösen (was in der Regel keine Abfindung nach sich zieht für den Arbeitnehmer, weil warum sollte Arbeitgeber das tun) oder er bleibt einfach fern (dann kann der Arbeitgeber auf die Idee kommen Schadenersatz beim Arbeitnehmer einzufordern - das geht dann oft so aus das neuer Arbeitgeber an alten Arbeitgeber eine "Abfindung" zahlt. Sehe ich hier nicht wirklich weil was ist den der Schaden der dem Arbeitgeber entsteht?).
Abschliessend kann man das nur sagen das Arbeitgeber die Handlungsmöglichkeiten hat: Vertrag einvernehmlich auflösen, ggf. rückwirkend auf Vertragseinhaltung bestehen und die Arbeitsleistung einfordern auf Vertragseinhaltung bestehen und auf die Arbeitsleistung verzichten
Wenn Arbeitgeber verärgert dann ist die erste Variante mit Problemen behaftet, wie man hier gerade sieht.
Das ganze Problem ist auch in der "freien Wirtschaft" nicht selten, und es sollten sich im Vorfeld beide Seiten sachkundig beraten lassen. Ich kenne Firmen die in einem solchen Fall auch die Rechtsanwaltskosten des Arbeitnehmer im Vorfeld übernehmen. Stressfreier.
Im Grunde ist es doch eine Patt-Situation. Die Schlammschlacht schadet beiden und wenn beide Seiten in ihrer Position verharren, bleibt de facto erstmal ein Beddoes unter Frankfurter Vertrag und dieser kann nicht einfach so ohne Auflösung einen neuen Vertrag in Cortina abschließen. Gentlemen Agreements sind par definition mündliche Vereinbarungen, deren Durchsetzung nicht per Gericht sondern eben mit dem Ehrenwort besiegelt wird. Dies ist aber KEIN MÜNDLICHER VERTRAG!!!
Wenn jemand mit mir nicht klarkommt, muss diese Person nicht an sich arbeiten...dann akzeptiere ich dies einfach!
------------------------------------------ Kluge Worte: "Lächerlich erscheint ein Mensch, der seinen Charakter und seine Kräfte überschätzt." Marquis de Vauvenargues
Das kommt doch ganz darauf an, wie das formuliert wurde.
Und da das von uns keiner weiß, da von uns niemand anwesend war, würde ich einfach mal sagen, wir halten uns aus der Entscheidung raus und lassen, auch wenn es schade ist, ein Gericht in der Sache entscheiden. Ungefähr so, wie in der Sache Nils Liesegang, wo auch keiner dabei war, aber fast jeder irgend eine Meinung hatte...
cu Highty
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Nicht ganz ernst gemeint: Was spricht dagegen, das Clayton Cortina nachts trainiert und bei uns tagsueber Huetchen aufstellt oder smarts auf dem Parkplatz durch die Gegend schiebt....
Mit ernsterem Hintergrund: Was will Clayton eigentlich? Wenn er auf dem schriftlichen besteht, dann wette ich, dass sein Vertrag ein Verbot enthaelt, einfach eine andere Taetigkeit anzunehmen, so lange er fuer die Loewen arbeitet oder die Beine hochlegt... Beide Parteien werden es nicht hundertprozentig einfach haben Ihre Positionen glaubwuerdig zu untermauern. Eine Auseinandersetzung vor Gericht ist das eine (keine Ahnung was da zu holen ist, oder um was es wirklich geht (Gehalt Clayton ab Zeitpunkt Vertragsunterzeichnung mit Cortina bis Vertragsende in Frankfurt plus Abloese), das andere ist ob es zu ner medialen Schlammschlacht kommen muss. Ich denke die Schlammschlacht ist auch weder in des einen noch des anderen Interesse.
Natürlich ist alles, was wir hier schreiben nur Spekulation. Aber IMO hat Clayton die schlechteren Karten, den er hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben, obwohl er noch einen anderen hat. Damit dürften seine Chancen auf eine Abfindung relativ schlecht stehen. Auch die Löwen dürften wohl nicht wirklich auf eine Ablöse spekulieren. Aber mit einer solchen Forderung vor Gericht aufzutreten, um sich dann zu vergleichen und ohne weitere eigene Zahlungen aus der Sache rauszukommen, macht durchaus Sinn.
Grundsätzlich gesehen kommt es hier, so denke ich, auf die Formulierungen im noch bestehenden Arbeitsvertrag an, ein Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen wäre, glaube ich, wirklich die bessere Alternative gewesen. Hat Herr Beddoes jedoch noch Gehalt kassiert obschon er bereits mit auch vom neuen Arbeitsgeber bezahlt wurde kann ich persönlich die Verhaltensweise der Löwen nachvollziehen, nicht zuletzt auch um hier ggfs. präventiv in Bezug auf weitere Vertragspartner ein klares Bild abzugeben.....
Im Arbeitsumfeld ist es nunmal leider so dass man - ist man "zu weich" - gerne über Hintertürchen ausgenommen wird....
Prinzipiell gilt auch ein Gentlemen Agreement als Vertragsgrundlage sofern genügend Zeugen mit vor Ort waren als dieses vereinbart/abgeschlossen wurde, letztlich ist es aber meist doch mitunter auch sehr richterabhängig was die Entscheidungsfindung hier anbelangt - diese Erfahrung habe ich in meinen Anfängen als Arbeitgeberin auch schon machen dürfen ;) - deshalb gibts bei mir/uns jetzt auch nur noch schriftliche Vereinbarung, erleichtert die Sache ungemein - aber aus "Fehlern" - wennauch gutgemeinten - lernt Mann/Frau eben auch...
Viele Grüße die Prinzessin der Erbsen...
Ein Mensch der verletzt wird verschließt sich....bis der Schmerz nachlässt..... vielleicht aber lernt er auch nur ihn zu ertragen.....wie Kork in einem guten Glas Wein....man möchte den Wein nicht missen..... ------------------------------------