Ist doch logisch, die Landesregierungen sind die Dienstherren der Gesundheitsämter. Aber ist auch egal, denn wir brauchen ja ein bundesweites OK. Denn es bringt ja nichts, wenn wir loslegen dürfen, aber die Vereine im BW nicht. Darüber müssen sich die Gesundheitsminister der Länder abstimmen und der Bund darf kein Veto einlegen. Wenn die Leute weiter so unvernünftig sind und die Zahlen weiter in der jetzigen Richtung maschieren, sehe ich das leider nicht.
FDF wird mit den Worten zitiert „ Die Liga hat hier Verträge mit aufschiebender Wirkung in Kraft gesetzt gehabt. Diese Verträge, die eigentlich seit dem 1. August gültig wären, greifen erst einen Monat vor dem tatsächlichen Saisonstart."
Versteht ihr dies, ich dachte die Betreibergesellschaften machen die Verträge mit den Spielern.
Zitat von conti im Beitrag #5FDF wird mit den Worten zitiert „ Die Liga hat hier Verträge mit aufschiebender Wirkung in Kraft gesetzt gehabt. Diese Verträge, die eigentlich seit dem 1. August gültig wären, greifen erst einen Monat vor dem tatsächlichen Saisonstart."
Versteht ihr dies, ich dachte die Betreibergesellschaften machen die Verträge mit den Spielern.
Danke für eine Info
Die Liga lizensiert die Spieler, der Vertragsparagraph mit der aufschiebenden Wirkung wird ein muss bei neuen Verträgen sein., evtl. muss dazu die Liga die Verträge mit unterschreiben. Das ist Corona geschuldet und ist in der DEL genauso, bzw. da gibts wohl noch das Thema mit dem Geld was umsatzabhängig ausgezahlt wird. Für Bestandsverträge die such verlängert haben gilt das nicht, die Spieler sind dann in Kurzarbeit.
Ich bleibe wie ich bin, schon alleine deswegen, weil es andere stört💪🤣
Zitat von schlobo im Beitrag #6 Die Liga lizensiert die Spieler, ...
Und ob eine solche Regelung vor einem ordentlichem Arbeitsgericht als wirksam entschieden wird kann man zumindestens anzweifeln. Das ist aber je nach genauer Vertragskonstruktion erst später ein Thema.
Zitat von schlobo im Beitrag #6 Die Liga lizensiert die Spieler, ...
Und ob eine solche Regelung vor einem ordentlichem Arbeitsgericht als wirksam entschieden wird kann man zumindestens anzweifeln. Das ist aber je nach genauer Vertragskonstruktion erst später ein Thema.
Das mag dein, wir verhandeln manchmal auch z. B. Pönaleregelungen in einen Vertrag, die vor Gericht ggfs.nicht halten, dazu muss der Lieferant aber erstmal klagen und dann wäre der Vertrag eh vorbei, das überlegt er sich 2mal
Ich bleibe wie ich bin, schon alleine deswegen, weil es andere stört💪🤣
Zitat von schlobo im Beitrag #10[Das mag dein, wir verhandeln manchmal auch z. B. Pönaleregelungen in einen Vertrag, die vor Gericht ggfs.nicht halten, dazu muss der Lieferant aber erstmal klagen und dann wäre der Vertrag eh vorbei, das überlegt er sich 2mal
Ja, das ist ab und an mal so und im Grundsatz auch auf Arbeitsverträge übertragbar. Hier in dem Fall ist das dann auch eher nach dem Ende der Saison zu erwarten und eher von Arbeitnehmern die in der dann folgenden Saison keinen DEL-2 Vertrag haben werden - je nachdem wie die konkrete Vertragsausgestaltung ist. Ich erlebe am Landesarbeitsgericht da durchaus kuriose Dinge.
Hierzu muss man wirklich die Verträge kennen. Für Altverträge kann man über Annahmeverzug der Vereine nachdenken. Dafür ist Verschulden NICHT Voraussetzung. Kurzarbeit ist ein denkbares Modell.
Ich gehe davon aus, dass die Verträge, die seit Corona abgeschlossen wurden, eine sog. aufschiebende Bedingung enthalten, dass der Vertrag erst ab dann gilt, wenn die Saison beginnt oder irgend etwas ähnliches. Das kann man wirksam durchaus vereinbaren.
Wir kennen die Verträge nicht und können das nicht beurteilen. Ohne Kenntnis sollten wir uns kein Urteil erlauben.
edit: Eins noch: Die Spieler sind ja auch Menschen. Wie motiviert ein Spieler ist, dem gesagt wird, Du kriegst Dein Geld ab Januar, spielst dann aber 3x pro Woche, auch nicht so toll. Ich hab nur das juristische dargestellt. Wie ein Verein damit umgeht, ist natürlich zweischneidig.
Wenn ich jedem Arsch gefallen wollte, wäre ich ein Stuhl geworden!
Genau deshalb meine Aussage. Natürlich sind veile vertragliche Regelungen ggf. angreifbar, aber das zu beurteilen ohne den Vertrag gesehen zu haben halte ich für überaus Anmassend.
Also ich habe es so verstanden, dass die Spieler mit laufenden Verträgen Kurzarbeitergeld bekommen und die mit neuen Verträgen Arbeitslosengeld beziehen. Da ist doch nichts fragwürdiges dran, oder?
Als Gott die Frauen schuf, versprach er, dass ideale Männer an jeder Ecke zu finden sein werden .... und dann machte er die Erde rund!
Zitat von Genoviva im Beitrag #14Also ich habe es so verstanden, dass die Spieler mit laufenden Verträgen Kurzarbeitergeld bekommen und die mit neuen Verträgen Arbeitslosengeld beziehen. Da ist doch nichts fragwürdiges dran, oder?
Aus der Arbeitnehmersicht gibt es da 2 Probleme.
Erster Teil Deines Statement bzgl. Kurzarbeit - Wenn die Bedingungen erfüllt sind und der Mitarbeiter einverstanden dann passt das so.
2. Teil "... und die mit neuen Verträgen Arbeitslosengeld beziehen." Das ist schon problematisch.Einen üblicherweise zeitlich befristeten Arbeitsvertrag zu haben dessen Laufzeit erst zu einem unbekanntem Zeitpunkt beginnt ist, gelinde gesagt, unüblich. Solche Konstruktionen mit flexiblem Startngibt es in Projekten, allerdings mit einer Mindestlaufzeit. Ob die Spieler individuell Anspruch auf Arbeitslosengeld haben ist auch nicht sicher.
Zuletzt gibt es noch die berichteten Klauseln Mit Verdienstbestandteilen in Verhältnis zur Saisonspieltagen...
Alles zusammen ein weites Feld für juristische Auseinandersetzungen.