Zitat von Cradle-of-Fear im Beitrag #4095
kenne mich da rechtlich nicht so aus, aber darf ich denn einen neuen Vertrag antreten wenn der alte noch besteht?
Da steht doch sicher auch drin, dass Nebentätigkeiten o.ä. vom Arbeitgeber genehmigt werden müssen bzw. gar nicht zulässig sind.
Das kann man ohne genaueren Blick in die Vertragssituation nicht beantworten.
Wenn ein Arbeitsverhältnis unbestritten noch besteht dann wird der Arbeitgeber weiter Entgelt zahlen und man kann sich vor Gerichten nur darüber streiten ob und welche Arbeitsleistung AN hat.
Alternative: Arbeitgeber versucht zu kündigen / kümdigt und geht davon aus das das Arbeitsverhältnis zu einem Ende gekommen ist, dann geht es weiter
Ganz allgemein gesagt:
Das fängt damit an das geklärt werden muss ob der Arbeitnehmer (AN) leitender Angestellter ist, oder nicht. Für den Fussballmillionär wird man das in der Regel bejahen, bei einem Sportdirektor in der DEL würde ich mir das so pauschal nicht zutrauen das einzuschätzen.
Das hat Auswirkungen darauf ob das Betriebsverfassungsgesetz für dieses Arbeitsverhältnis gilt.
Wenn Nein dann gilt der Vertrag mit seinen zivilrechtlichen Regelungen
Wenn ja:
Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wird, hat er in der Regel 21 Tage Zeit um auf Widereinstellung (Unwirksamkeit der Kündigung) zu klagen.
NUR darum geht es im Arbeitsrecht. Es geht ausdrücklich nicht um Abfindungen oder irgendwie ausgeurteilte Zahlungen.
Der Rechtszug kann sich über mehrere Instanzen (max in der Regel 2 - Arbeits- und Landesarbeitsgericht) hinziehen. Das kann dauern. Und die Sitzungen der Gerichte sind öffentlich und können von jedem den es interessiert als "interessierte Öffentlichkeit" besucht werden.
Vereinfacht gesagt kann ein AN in dieser Zeit ein anderes Arbeitsverhältnis aufnehmen, um den Schaden zu mindern (wenn AN die Klage gewinnt) ist er angehalten tatsächlich einen anderen Arbeitsplatz anzunehmen - und kann im Fall des Obsiegens ja dann an den alten Arbeitsplatz zurückkehren + das Entgelt der Zeit ohne Beschäftigung zu erhalten.
Und da das alles lange dauert, rechtlich meist unklar ausgeht und sich oft die Einsicht "lieber ein Ende mit Schrecken als..." durchsetzt gelingt es in Arbeitsgerichtsverhandlungen recht oft auf Auflösung des Arbeitsverhältnis mit einer Abfindungszahlung zu einigen.
Verliert der AN das Verfahren ist er halt zum Kündigungszeitraum nicht mehr beschäftigt und hat immerhin den neuen Job.
(über den hier diskutierten rechtlichen Aspekt weiterdiskutieren? Gerne --> Babbelstub)