letzendlich wird die 2G Regel diese Woche von der Landesregierung kommen. Was heisst man hat als Veranstalter die Wahl 2G ohne Zuschauer im Schachbrettmuster oder 3G mit Abständen. Wenn ich also als Verein sage die ganze Corona zeit ich brauche Zuschauer als Geldquelle die fehlte dann kann es nur 2G geben oder aber das Gejammere mit dem Geld stimmt nicht. Das beziehe ich jetzt nicht alleine auf die Löwen, sondern auf alle egal ob Sport. Frisuere etc.
sorry 2G ohne Beschränkungen für Zuschauer wollt ich schreiben
Zitat von Trevor61 im Beitrag #1173sorry 2G ohne Beschränkungen für Zuschauer wollt ich schreiben
So wirklich schlüssig ist die 2G Regel natürlich auch nicht, weil auch geimpfte und genesene können das Virus übertragen, oder dran erkranken, das wisst Ihr schon oder? Im Grunde hilft nur, wenn man es richtig machen will, 1G Regel, nämlich negativ Test. Ich weiss gehört nicht hier rein, sondern in den Corona Thread, passte aber grad so schön. Und für mich, bin übrigens geimpft, bevor nachfragen kommen, ist die 2G Regel ganz klar Ausgrenzung und nicht GG konform.
Zitat von heartbeat im Beitrag #1174 So wirklich schlüssig ist die 2G Regel natürlich auch nicht, weil auch geimpfte und genesene können das Virus übertragen, oder dran erkranken, das wisst Ihr schon oder? Im Grunde hilft nur, wenn man es richtig machen will, 1G Regel, nämlich negativ Test. Ich weiss gehört nicht hier rein, sondern in den Corona Thread, passte aber grad so schön. Und für mich, bin übrigens geimpft, bevor nachfragen kommen, ist die 2G Regel ganz klar Ausgrenzung und nicht GG konform.
Ja, aber 2G stecken sich weniger an, sind bei Erkrankung kürzer Virenträger und erkranken weit überwiegend nur leicht. 1G (Getestet) hilft nicht mehr, dazu sind die Tests zu unzuverlässig. PCR Tests dauern länger und sind zu teuer.
Freut mich dass Du auch geimpft bist, wären es mehr dann wäre der Spuk bald vorbei ( siehe Dänemark). Ja ist Ausgrenzung, aber selbst gewählt. Doch ist GG konform. § 3 GG sieht Geimpft und nicht Geimpft nicht vor. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html Ob es dem europäischen Diskriminierungsverbot entspricht, darüber wird es swicher einige Rechtsstreite geben. M.E. ja, da hier ein eigenes Verhalten zugrunde liegt und ein Sachgrund vorliegt (s.o.) Darüber hinaus handelt es sich um privatrechtliches Handeln. Der Staat sagt nur, dass dann bestimmte Einschränkungen nicht mehr erfüllt werden müssen.
Zitat von Siegfried Göhrke im Beitrag #7Blödsinn...das GG gilt gottseidank immer(noch) überall. 40% der Bevölkerung auszugrenzen ist ein Verstoss gegen das GG
Die nicht ImpfWILLIGEN grenzen sich letztlich selbst aus, in dem sie keinerlei Rücksicht nehmen auf ihre Mitmenschen. Privatpersonen o. -unternehmen können für Ihre Veranstaltungen reinlassen und nicht reinlassen, wen sie wollen. Ist das so schwer zu kapieren? Was das noch mit dem GG zu tun hat, bleibt Dein Geheimnis.
Am Abend wird man klug, für den vergangnen Tag, doch niemals klug genug, für den der kommen mag.
Wenn man ahnunglos ist, muss man nicht zwangsläufig agressiv werden. Diese 2G-Regelungen werden komplett vom BVerFG oder dem EuGH kassiert werden, da sie nicht gesetzenskonform sind. Und das zu DEINEM Schutz, zum Schutz deiner Individualrechte die im GG verankert sind. Möchte dein Gesicht sehen, wenn es mal Freitagsabend heißt, oooch nöö heute dürfen nur die Dunkelhaarigen rein. Kassiert werden diese Regelungen aus einem ganz einfachen Grund. Es nennt sich Verhältnismässigkeit. Und die ist nicht gewahrt, da auch Durchgeimpfte Virusträger und Überträger sein können. So einfach ist das, Kollege.
Zitat von Siegfried Göhrke im Beitrag #10Wenn man ahnunglos ist, muss man nicht zwangsläufig agressiv werden. Diese 2G-Regelungen werden komplett vom BVerFG oder dem EuGH kassiert werden, da sie nicht gesetzenskonform sind. Und das zu DEINEM Schutz, zum Schutz deiner Individualrechte die im GG verankert sind. Möchte dein Gesicht sehen, wenn es mal Freitagsabend heißt, oooch nöö heute dürfen nur die Dunkelhaarigen rein. Kassiert werden diese Regelungen aus einem ganz einfachen Grund. Es nennt sich Verhältnismässigkeit. Und die ist nicht gewahrt, da auch Durchgeimpfte Virusträger und Überträger sein können. So einfach ist das, Kollege.
Völlig uninteressant, welches Gesetz hier welches "kassiert". Es bleibt dennoch dabei, dass private Veranstalter gewisse Personen den Zutritt verweigern können. Wenn ich z.B. als Hauseigentümer keine ungeimpften Mechaniker reinlassen will oder als Partyveranstalter ebenso keine Ungeimpften Gäste, dann ist das mein gutes Recht. Dann werden das weder das BVG noch der EuGH verhindern können. Genauso wird das auch bei 2G-Veranstaltungen sein.
Eine Ausnahme dürfte sich darstellen, falls betreffende Personen bereits durch eine Zahlung ihr Recht auf eine Teilnahme erwirkt haben (analog z.B. bei uns die ungeimpften DK-Besitzer).
Am Abend wird man klug, für den vergangnen Tag, doch niemals klug genug, für den der kommen mag.
Im Übrigen sind 30 Millionen Menschen noch lange keine Idioten, nur weil du geimpft bist. Sie nehmen einfach nur ihr Recht auf freie Entfaltung wahr. Wie die Raucher, die Säufer und die Raser im Straßenverkehr. Sie haben sogar das Recht daran zu sterben. All das hat den Staat erstmal nicht zu interessieren. Außerdem wo kommen wir denn hin deutlich über 99% Gesunde unter diesen 30 Millionen von gesellschaftlichen Aktivitäten aus zu schließen. Und was soll deiner Meinung noch mit den Menschen passieren, die sich aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen nicht impfen/testen lassen können? Haben die dann halt Pech gehabt oder müssen die sich erst infizieren um anschließend wieder als Gesundete ein Eis essen zu dürfen? Das alles ist Rassismus in Reinkultur.
Zitat von Siegfried Göhrke im Beitrag #12 Und was soll deiner Meinung noch mit den Menschen passieren, die sich aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen nicht impfen/testen lassen können? Haben die dann halt Pech gehabt oder müssen die sich erst infizieren um anschließend wieder als Gesundete ein Eis essen zu dürfen?
In der Tat ein schwerwiegendes Problem. Man könnte evtl. für diesen Personenkreis benötigte PCR-Tests ohne Kosten anbieten. Aber auch hier gälte (so hart das dann auch wäre): ich kann mich z.B. als Elektriker weigern, zu ungeimpften Kranken ins Haus zu gehen oder eben umgekehrt. Ich kann mich als Gastgeber eines Kindergeburtstages weigern, ungeimpften Kranken Zutritt zu gewähren. Der moralische Aspekt dabei steht auf einem anderen Blatt Papier.
Außerdem habe ich ausschließlich von (gesunden) ImpfUNWILLIGEN geschrieben und das auch dementsprechend gekennzeichnet. Und das Thema "Allgemeine Sicherheit" dürfte in solchen Krisen auch vor Themen wie Religion oder Tradition platziert sein.
Am Abend wird man klug, für den vergangnen Tag, doch niemals klug genug, für den der kommen mag.
Kleine Hilfe: Es steht in Infektionsschutzgesetz und dieses ist Übergeordnet daher wird es niemals einkassiert. Jedoch ist 2G ohne Make ds reinste Harakiri, da man das Virus ja auch haben kann und weitertragen kann. Bsp die Veranstaltung in Münster dort waren alle 2G bis Mo hatten sie 68 Fälle von Ansteckung mit dem Virus.
Zitat von Siegfried Göhrke im Beitrag #12Im Übrigen sind 30 Millionen Menschen noch lange keine Idioten, nur weil du geimpft bist. Sie nehmen einfach nur ihr Recht auf freie Entfaltung wahr. Wie die Raucher, die Säufer und die Raser im Straßenverkehr. Sie haben sogar das Recht daran zu sterben. All das hat den Staat erstmal nicht zu interessieren. Außerdem wo kommen wir denn hin deutlich über 99% Gesunde unter diesen 30 Millionen von gesellschaftlichen Aktivitäten aus zu schließen. Und was soll deiner Meinung noch mit den Menschen passieren, die sich aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen nicht impfen/testen lassen können? Haben die dann halt Pech gehabt oder müssen die sich erst infizieren um anschließend wieder als Gesundete ein Eis essen zu dürfen? Das alles ist Rassismus in Reinkultur.
Aus juristischer Sicht sind hier sowohl Pro´s als auch Contra´s ziemlich lustig zu lesen. Aber darauf möchte ich nicht weiter eingehen. Was mir persönlich auf den Zeiger geht, sind diese ständigen völlig realitätsfernen Vergleiche:
Raucher: Der Raucher schadet sich selbst. Die Folgen durch Passivrauchen wurden durch Rauchverbote etc. nahezu auf 0 reduziert. Und wie bereits ein anderer hier schrieb: Das Rauchverbot in Kneipen hatte auch juristisch Bestand. Raser im Straßenverkehr: Wir haben Verkehrsregeln. Ein Raser, der vorsätzlich andere gefährdet muss dafür u.U. ins Gefängnis, mindestens aber seinen Lappen abgeben. Willst du mit diesem Vergleich zu Ungeimpften sagen, dass diese ebenfalls ins Gefängnis sollen, wenn sie leichtfertig zur Verbreitung des Virus beitragen und damit ANDERE gefährden? Säufer: Gibt es Passiv-Säufer, bzw. Passiv-Alkohol-Geschädigte? Ansonsten einfach nur abstruser Vergleich. Eine Pandemie ist eben etwas anderes als eine individuelle Erkrankung. Wer das bis heute nicht begriffen hat, der sollte sich aus der Diskussion zurückziehen. Das hat nichts mit mundtot machen zu tun, sondern einfach nur mit dem Schutz vor der öffentlichen Zurschaustellung des eigenen Unvermögens.
es wird definitiv auch weiter Restaurants, Friseure, Kinos, Fitnessstudios(hier sogar wohl alle) geben die weiterhin auf 3G setzen (ich persönlich finde das auch richtig und gut) von daher bleibt cool und genießt euer Leben^^
Bieksa: "Right now i'm 6 inches too tall to play in Montreal..."
Zitat von Siegfried Göhrke im Beitrag #12Im Übrigen sind 30 Millionen Menschen noch lange keine Idioten, nur weil du geimpft bist. Sie nehmen einfach nur ihr Recht auf freie Entfaltung wahr. Wie die Raucher, die Säufer und die Raser im Straßenverkehr. Sie haben sogar das Recht daran zu sterben. All das hat den Staat erstmal nicht zu interessieren. Außerdem wo kommen wir denn hin deutlich über 99% Gesunde unter diesen 30 Millionen von gesellschaftlichen Aktivitäten aus zu schließen. Und was soll deiner Meinung noch mit den Menschen passieren, die sich aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen nicht impfen/testen lassen können? Haben die dann halt Pech gehabt oder müssen die sich erst infizieren um anschließend wieder als Gesundete ein Eis essen zu dürfen? Das alles ist Rassismus in Reinkultur.
Aus juristischer Sicht sind hier sowohl Pro´s als auch Contra´s ziemlich lustig zu lesen. Aber darauf möchte ich nicht weiter eingehen. Was mir persönlich auf den Zeiger geht, sind diese ständigen völlig realitätsfernen Vergleiche:
Raucher: Der Raucher schadet sich selbst. Die Folgen durch Passivrauchen wurden durch Rauchverbote etc. nahezu auf 0 reduziert. Und wie bereits ein anderer hier schrieb: Das Rauchverbot in Kneipen hatte auch juristisch Bestand. Raser im Straßenverkehr: Wir haben Verkehrsregeln. Ein Raser, der vorsätzlich andere gefährdet muss dafür u.U. ins Gefängnis, mindestens aber seinen Lappen abgeben. Willst du mit diesem Vergleich zu Ungeimpften sagen, dass diese ebenfalls ins Gefängnis sollen, wenn sie leichtfertig zur Verbreitung des Virus beitragen und damit ANDERE gefährden? Säufer: Gibt es Passiv-Säufer, bzw. Passiv-Alkohol-Geschädigte? Ansonsten einfach nur abstruser Vergleich. Eine Pandemie ist eben etwas anderes als eine individuelle Erkrankung. Wer das bis heute nicht begriffen hat, der sollte sich aus der Diskussion zurückziehen. Das hat nichts mit mundtot machen zu tun, sondern einfach nur mit dem Schutz vor der öffentlichen Zurschaustellung des eigenen Unvermögens.
Ich versuche es nochmal in Kurzform, vielleicht fällt es dir dann leichter da Zugang zu finden.
Nehmen wir das Raucherbeispiel:
Ein Raucher darf sich selbst schädigen. In Gaststätten darf er nicht mehr rauchen, da er andere gefährdet. Ist das ok und gesetzeskonform so? Klar da nur Raucher Schadstoffe ausstossen.
Ein Bürger hat das freie Recht sich impfen zu lassen oder eben nicht. 2G ist nicht gesetzeskonform, da Geimpfte UND Ungeimpfte jeweils Virusüberträger sein können. Diskriminierung somit nicht statthaft.
... Der Bürger hat aber keinen Anspruch, zu privaten Veranstaltungen zugelassen zu werden. Das hat mit dem Grundgesetz nichts zu tun, wie hier richtig schon richtig geschrieben wurde, das Grundgesetz schützt den Bürger vor staatlichen Eingriffen. Ich glaube, das haben hier ALLE kapiert, mit einer Ausnahme.
Private dürfen blonde, dunkelhaarige, große, kleine, dicke oder dünne ausschließen, so wie sie Lust haben. Und auch willkürlich Lokalverbote aussprechen, wie es mir auch schon passiert ist. Kannste nix gegen machen (ok, in DEM Fall hätte mich die Gaststätte ohnehin nicht wieder gesehen).
Das 2 G ist eine Erleichterung gegenüber 3 G. Und Beschränkungen irgendwelcher Art sind definitiv zulässig in Pandemiezeiten. Ich habe keine Zweifel, dass etwaige Verfassungsbeschwerden abgeschmettert werden würden.
Wenn ich jedem Arsch gefallen wollte, wäre ich ein Stuhl geworden!
Zitat von Siegfried Göhrke im Beitrag #12Im Übrigen sind 30 Millionen Menschen noch lange keine Idioten, nur weil du geimpft bist. Sie nehmen einfach nur ihr Recht auf freie Entfaltung wahr. Wie die Raucher, die Säufer und die Raser im Straßenverkehr. Sie haben sogar das Recht daran zu sterben. All das hat den Staat erstmal nicht zu interessieren. Außerdem wo kommen wir denn hin deutlich über 99% Gesunde unter diesen 30 Millionen von gesellschaftlichen Aktivitäten aus zu schließen. Und was soll deiner Meinung noch mit den Menschen passieren, die sich aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen nicht impfen/testen lassen können? Haben die dann halt Pech gehabt oder müssen die sich erst infizieren um anschließend wieder als Gesundete ein Eis essen zu dürfen? Das alles ist Rassismus in Reinkultur.
Aus juristischer Sicht sind hier sowohl Pro´s als auch Contra´s ziemlich lustig zu lesen. Aber darauf möchte ich nicht weiter eingehen. Was mir persönlich auf den Zeiger geht, sind diese ständigen völlig realitätsfernen Vergleiche:
Raucher: Der Raucher schadet sich selbst. Die Folgen durch Passivrauchen wurden durch Rauchverbote etc. nahezu auf 0 reduziert. Und wie bereits ein anderer hier schrieb: Das Rauchverbot in Kneipen hatte auch juristisch Bestand. Raser im Straßenverkehr: Wir haben Verkehrsregeln. Ein Raser, der vorsätzlich andere gefährdet muss dafür u.U. ins Gefängnis, mindestens aber seinen Lappen abgeben. Willst du mit diesem Vergleich zu Ungeimpften sagen, dass diese ebenfalls ins Gefängnis sollen, wenn sie leichtfertig zur Verbreitung des Virus beitragen und damit ANDERE gefährden? Säufer: Gibt es Passiv-Säufer, bzw. Passiv-Alkohol-Geschädigte? Ansonsten einfach nur abstruser Vergleich. Eine Pandemie ist eben etwas anderes als eine individuelle Erkrankung. Wer das bis heute nicht begriffen hat, der sollte sich aus der Diskussion zurückziehen. Das hat nichts mit mundtot machen zu tun, sondern einfach nur mit dem Schutz vor der öffentlichen Zurschaustellung des eigenen Unvermögens.
Ich versuche es nochmal in Kurzform, vielleicht fällt es dir dann leichter da Zugang zu finden.
Nehmen wir das Raucherbeispiel:
Ein Raucher darf sich selbst schädigen. In Gaststätten darf er nicht mehr rauchen, da er andere gefährdet. Ist das ok und gesetzeskonform so? Klar da nur Raucher Schadstoffe ausstossen.
Ein Bürger hat das freie Recht sich impfen zu lassen oder eben nicht. 2G ist nicht gesetzeskonform, da Geimpfte UND Ungeimpfte jeweils Virusüberträger sein können. Diskriminierung somit nicht statthaft.
Wenn man von Jura exakt 0,0 Ahnung hat, wird es auch in Kurzform nicht richtiger.