Zitat von Koppsi im Beitrag #367Betrachtet man den 263er StGB, betrachtet man die (IMHO weit verspätete) Mitteilung dieses Kölners, daß niemand aus der OL West aufsteigen darf, ergibt sich für mich folgendes Bild: der LEV kassiert pro Heimspiel von uns 7.200€ Verbandsabgaben ( 4.000 Z. x 15€, davon 12%). Hätte der Verband zeitnah zur Koopkündigung dies geäußert, wäre 100%ig der Zuschauerschnitt um mind. 50% gesunken. Daher wurde mit der "Aufstiegsverweigerung" noch 8 Wochen gewartet. Getreu dem Motto: laß doch die Bescheuerten weiterhin in die ESH rennen - egal, wir kassieren. Und das is m.E. Betrug!
Muss man nicht geschädigter sein, um klagen zu können ? Ich mein klagen kann jeder , aber Aussicht auf Erfolg hat doch sowas nicht ? Oder siehst du dich als Geschädigter ?
Wundert mich auch und ich kann mir ebenfalls nicht vorstellen, dass so etwas ansatzweise Aussicht auf Erfolg hat, wir sind ja glücklicherweise nicht in den USA.
Strafanzeige kann jeder stellen. Die Strafanzeige führt bei einem bestehenden Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft gegen die angezeigte(n) Person(en) Sollte die Staatsanwaltschaft keinen Grund zur Ermittlung sehen, wird das Verfahren eingestellt.