Zitat von papa bravo im Beitrag #50Wir sind doch alles Eishockeyfans die eigentlich das selbe wollen. Ein Forum ist auch dazu da, das jeder etwas dazu sagen kann. Aber wir sollten doch dankbar sein (ich jedenfalls bin es), wenn wir hier Mitschreiber haben, die das Thema wegen ihrer Ausbildung richtig beherrschen. Deshalb muss ja niemand anders den Mund halten, aber auch nicht beleidigt sein, wenn jemand zeigt dass er etwas besser weiß. Ich beschäftige mich seit über 30 Jahren mit BGB, HGB usw. aber halt in einer anderen Richtung und freue mich, wenn Toniraubal und Schwede etwas Klarheit in die Sache bringen. Laßt uns doch mit allen Mitteln an einem Strang ziehen!
Habe ich jetzt irgendeinen zusätzlichen Thread verpasst? Welche Klarheit und worüber? Ich kann nichts Klares erkennen, nur Angriffe auf Andere und die Frage nach ihren Kenntnissen. Sehen wir doch mal, wenn das Ergebnis dann demnächst raus ist.
Zitat von ozhockey im Beitrag #53Und wo steht dass man nun eine erhöhte Kapitaldecke braucht? Finde ich auch nicht.
So wie das in der FR steht, ist die Kapitalerhöhung nicht von der DEL2 gefordert, sondern ist Teil des Konzepts der Löwen. Von der DEL2 wird wohl nur diese Bürgschaft verlangt.
ZitatGeplante Aufstockung Der Grund des Zwists ist die geplante Aufstockung des Eigenkapitals der GmbH durch die drei Teilhaber um je 50.000 Euro, die Bresagk ebenso verweigert wie die für eine Aufnahme zur DEL 2 notwendige Unterzeichnung einer schuldnerischen Bürgschaft in Höhe von 150.000 Euro. Laut Krämer und Stracke sei die Kapitalerhöhung notwendig, um nicht zu abhängig von Zuschauerzahlen und Sponsoren zu sein.
Nach dem was hier steht waeren bis dahin die Bürgschaftenn zu hinterlegen... wenn DEL2 analog zu DEL verfährt. Die Kapitaldecke scheint ja eher das Thema des Vereins zu sein... Mal ganz doof gefragt wie macht Kassel das? Rossings oder Kimms Oma?
ich gehe davon aus, daß es für die del 2 andere deadlines gibt. auch daß dort jemand anderes prüft. so eng sind die beiden ligen glaube ich noch nicht miteinender verzahnt.
Ich poste es mal hier rein, und nicht in den Pressethread:
Gesellschaftsvertrag, beglaubigt am 27.9.2010, §15 Abfindung (Sinngemäße Zusammenfassung)
- Gesellschafter scheidet ohne Einigung über die Abfindung aus, dann entscheidet ein WP bzw. eine WP-Gesellschaft über Höhe der Abfindung (Schiedsgutachter).
- Der WP wird auf Antrag einer der Partein vom örtlichen IHK bestimmt
- Ermittlung der Abfindung nach Unternehmensbewertung durch WP auf Grundlagen der Bewertungsgrundsätze des IDW (Institut für WP)
- Falls nicht anders möglich bewertet WP nach eigenen Kriterien
- Vom ermittelten Unternehmenswert erfolgt ein Abschlag von 25 %, Grundlage zur Ermittlung der Abfindung ist also 75% des vom WP ermittelten Unternehmenswerts
- Kosten des Gutachtens tragen beide Parteien 50/50
. . "There was a time where every city had their own ice gang, and thousands would show up to watch them all duke it out in giant arenas. We aim to bring those days back!"Goalie Ledoux
Ich vermute 1/3 von 75%, also 25% des Unternehmenswertes den der WP ermittelt, (edit) wobei letzteres die große Unbekannte ist
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@Goalie Ledoux Klasse, vielen Dank. Kannst Du dem Gesellschaftsvertrag entnehmen, ob es ein vebrieftes Vorkaufsrecht für die anderen Gesellschafter gibt? Gibt es auch eine Regelung hinsichtlich der Gewinnverwendung?
Das die Spielregeln über die Kaufpreisermittlung so klar definiert sind hätte ich nicht gedacht.
Zitat von Das Eisurmel im Beitrag #67@Goalie Ledoux Klasse, vielen Dank. Kannst Du dem Gesellschaftsvertrag entnehmen, ob es ein vebrieftes Vorkaufsrecht für die anderen Gesellschafter gibt? Gibt es auch eine Regelung hinsichtlich der Gewinnverwendung?
Das die Spielregeln über die Kaufpreisermittlung so klar definiert sind hätte ich nicht gedacht.
Es gibt ein Vorkaufsrecht, aber keine Regelung die Ausschüttungen untersagt. Um Gewinne auszuschütten reicht eine einfache Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung.
@Right Wing Das Gutachten liegt mir leider nicht vor
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Zitat von Genoviva im Beitrag #70die einfache Mehrheit bei 3 sind 2 Stimmen, also hat er keine Mehrheit
Zudem zählen nur die anwesenden Stimmen. Zur letzten Versammlung soll ja werder er noch ein Bevollmächtigter erschienen sein.
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Dann versteh ich nicht woran es haken soll.Der Preis ist vertraglich genau festgelegt, der WP hat ein dazu notwendiges Gutachten erstellt.Somit sollte der Betrag auch genau ermittelt worden sein.So what?!
Zitat von Goalie Ledoux im Beitrag #69 Das Gutachten liegt mir leider nicht vor
Zumindest wissen wir jetzt, dass das Gutachten durch einen von der IHK Offenbach beauftragten neutralen Wirtschaftsprüfer erstellt wurde. Denn Sitz der Löwen GmbH ist in Langen, damit hat die IHK Offenbach den WP benannt. Damit ist das Gutachten als neutral einzustufen. Da die Spielregeln über die Kaufpreisermittlung eindeutig geregelt sind, kann MB am Preis so einfach nichts machen. Der Gesellschaftervertrag ist bindend. Und da die übrigen Gesellschafter ein Vorkaufsrecht haben, geht seine Drohung über den Verkauf der Anteile an einen Dritten ins Leere. Jetzt wird aber auch klar, weshalb er nach weiteren Informationen verlangt. Denn er will natürlich die Gutachterbewertung anzweifeln (was sein gutes Recht ist). Fraglich ist aber weiterhin, welche Unterlagen ihm fehlen. Dazu wollte er sich ggü. der Presse ja nicht äußern, während Kit dagegen geschrieben hat, das SK und AS alle Unterlagen MB dezidiert vorgelegt haben. Bedenkt man, dass SK und AS auf ihr letztes Angebot sogar noch ein VIP Paket drauf legen wollten, kann man schwer davon ausgehen, dass der anteílige Unternehmenswert niedriger ist als das genannte Angebot von SK und AS. Nur so kann man den Bonus mit dem VIP Ticket im Licht dieser Neuigkeiten bewerten.
Allen Ungeduldigen sei gesagt: Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.
Da steht unter anderem, das einem Gesellschafter die Anteile ohne dessen Zustimmung entzogen werden können, wenn es Gründe gibt, diesen auszuschließen
@Right Wing Ich nehme an das das Gutachten noch nicht fertig erstellt ist. Und selbst dann sind womöglich doch noch nicht alle Rechtsmittel von MB ausgeschöpft.
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