@gooni: Du hast dafür die 5,50€ für die Sprade-Übertragung des Kasselspiels zurückbuchen lassen, da Du mit der Qualität unzufrieden warst... so hat halt jeder seine eigenen Maßstäbe.
Some people just need a high-five. In the face. With a chair.
Zitat von Rastaman im Beitrag #51@gooni: Du hast dafür die 5,50€ für die Sprade-Übertragung des Kasselspiels zurückbuchen lassen, da Du mit der Qualität unzufrieden warst... so hat halt jeder seine eigenen Maßstäbe.
Kann man eigentlich den Preis für die Eintrittskarte oder die Dauerkarte zurückbuchen lassen wenn man als Zuschauer während des Spiels verletzt wird ?
Zitat von Rastaman im Beitrag #51@gooni: Du hast dafür die 5,50€ für die Sprade-Übertragung des Kasselspiels zurückbuchen lassen, da Du mit der Qualität unzufrieden warst... so hat halt jeder seine eigenen Maßstäbe.
Gab's ne Anzeige gegen sprade tv wegen bleibender Schaeden? Hab ich was verpasst? Kaum laeuft es sportlich leidlich (9 Punkte am Stueck) muessen wir uns an Nebenschauplaetzen abarbeiten...
Ein harter Check während des Spielverlaufs ist doch etwas anderes, als die recht unsportliche Geste des Schläger zerschlagens abseits des Feldes. Das finde ich genauso unnötig wie ein Treten gegen die Wand beim Handball oder ähnliche Wut-Gesten. Da aus dieser Unsportlichkeit heraus - die ich an sich schon relativ unnötig finde - noch eine Verletzung geboren wurde (egal wie schlimm sie war) macht das ganze nicht besser. Ich kann die Aufregung nachvollziehen.
Zitat von Highty67 im Beitrag #32Die fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt und wird NICHT von Amts wegen verfolgt!
Die Geschädigte muss also eine Strafverfolgung wollen, also einen Strafantrag stellen.
Nichtsdestotrotz stellt die Polizei natürlich die Personalien des Verursachers fest, zur Wahrung der zivilrechtlichen Ansprüche (die Krankenkasse möchte i.d.R. die Personalien des sogenannten Drittschuldners haben).
§230 StGB 1) 1Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Es ist also möglich, dass man von Seiten der Polizei Frankfurt ein besonderes öffentliches Interesse annimmt. Darüber entscheiden muss aber die Staatsanwaltschaft Frankfurt, ob dieses hier auch wirklich vorliegt. Nach Art und Umstand der Tat durchaus möglich.
cu Highty
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Man muß hier "Anzeige" und "Anklage" unterscheiden.
Weiter geht es um Schadenersatz, Strafrecht und Zivilrecht.
Siehe auch den Fall "Strauch" aus Nauheim wegen "Schubsens" im Kabinengang. Strafrechtlich wurde er zwar nicht belangt, aber nun geht es um Schmerzensgeld.