Nun habe ich ihn, den Noro Virus. Meine Frau hat den mit aus der Kur nach Hause gebracht. Es gibt echt was schöneres in der Wohnung als die Keramikabteilung.
Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch...
Erst Finanzamt, dann Sozialversicherungen und sollte dann was übrig sein folgen Absonderungsrechte (z.B. Lohn, Eigentumsvorbehalt) und danach wird die Quote für die übrigen Gläubiger festgesetzt. Nur soviel war zweifelsfrei nicht vorhanden...
Viele Grüße Frank "Deutscher Kulturbeauftragter" (Danke Horst K. )
Das Beste ist wer nie verlor, im Kampf des Lebens den Humor (Bankinschrift irgendwo im Allgäu)
Ja, bin ich mir ziemlich sicher (auch wenn ich kein RA bin) Diese Reihenfolge habe ich aber vor Jahren mal gelesen. Aber selbst wenn es die nicht geben würde, bei dem Verhältnis von Schulden und verwertbaren Wertgegenständen, hättet ihr sicher nur noch Centbeträge erhalten...
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Zitat von Summer of 69 im Beitrag #2705Ja, bin ich mir ziemlich sicher (auch wenn ich kein RA bin) Diese Reihenfolge habe ich aber vor Jahren mal gelesen. Aber selbst wenn es die nicht geben würde, bei dem Verhältnis von Schulden und verwertbaren Wertgegenständen, hättet ihr sicher nur noch Centbeträge erhalten...
Die Rangfolge gibt es definitiv. Da sind auch Wohnungseigentümergmeinschaften bevorzugt, und damit hatte ich schon mehrfach zu tun. Bloß finde ich den blöden § nicht, im Büro wäre das ne Sache von 5 Minuten, aber ich hab das Zeug eben nicht hier.
Als erstes sind die Kosten des Insolvenzverfahrens zu berücksichtigen, §53 InsO. Aber stimmt schon, insbesondere die Finanzbehörden sind auch bevorzugt dran.
Wenn ich Montag dran denke, ergänze ich das noch...
Wenn ich jedem Arsch gefallen wollte, wäre ich ein Stuhl geworden!
Also, dann versuche ich mal ne grobe Zusammenfassung. Zunächst einmal, die strenge Trennung, die Summer gemeint hat, gilt in erster Linie für Zwangsversteigerungsverfahren und nicht für Insolvenzverfahren. Trotzdem, das was ich jetzt erzähle, ist nicht wirklich gut für die Dauerkartenkäufer.
Im Insolvenzrecht ist es so: Aussonderberechtigt sind alle, die ein dingliches Recht an einer Sache haben, die z.B. Eigentümer einer Sache sind. Die werden aus dem Gegenstand befriedigt und gehören insoweit nicht zu den Insolvenzgläubigern, §47 InsO. Das heißt, sie bekommen die Gegenstände.
Im Insolvenzrecht gibt es (soweit mir ersichtlich, ohne Gewähr) neben der oben erwähnten Aussonderungsberechtigung nur noch die Absonderungsberechtigung
Gläubiger, denen ein Recht auf Befriedigung (vereinfacht) aus unbeweglichem Vermögen (das sind z.B. Wohnungen) zusteht, sind nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung absonderungsberechtigt (das bedeutet, sie werden bevorzugt behandelt), und das hatte ich mit dem Insolvenzverfahren gleichgesetzt. Das stimmt aber nicht. Das haben Summer (ich denke verzeihlich) und ich (eigentlich als Jurist unverzeihlich, da ich wie gesagt schon mit zu tun hatte, ist aber nicht mein Spezialgebiet) verwechselt.
Nämlich: Nach §10 Absatz 1 ZVG gibt es eine Rangfolge, und hier ist zunächst der Gläubiger zu befriedigen, der die Zwangsverwaltung betreibt (der ja auch die Kosten dafür zu tragen hat) und dann die Wohnungseigentumsgemeinschaften (Nr. 2), noch vor dem Fiskus (Nr. 3) und weiterer bis Nr. 8. Mehr hierzu spar ich mir, denn bei den Lions ging es ja nicht um Zwangsversteigerung.
Absonderungsberechtigt im Insolvenzrecht sind außerdem Gläubiger, die ein Pfandrecht haben (z.B. Vermieterpfandrecht wegen Mietschulden), §50 InsO. Hierzu gibt es in §166 bis 173 InsO nähere Vorschriften, interessiert hier aber auch weniger.
Diesen Absonderungsberechtigten stehen einige Gläubiger gleich (§51 InsO), und hierzu gehören nach dessen Nr. 4 auch Bund, Länder, Gemeinde und Gemeindeverbände.
Alle anderen – und dazu zählen auch die Dauerkartenkäufer der Löwen – kriegen das, was dann übrig bleibt, §39 InsO. Und auch hier gibt es noch Ränge, wie gesagt zunächst die Kosten des Insolvenzverfahrens (§53 InsO), und dann sind in §39 InsO noch weitere aufgezählt (z.B. Geldstrafen, Nr. 3).
Ganz zum Schluss sind dann die Ansprüche
„aus gegenseitigen Verträgen, soweit deren Erfüllung zur Insolvenzmasse verlangt wird oder für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss“
dran (§55 Abs. 1 Nr. 2 InsO). Das betrifft auch die Dauerkartenkunden.
Von daher, auch wenn Überbringer schlechter Nachrichten vor einigen 100 Jahren noch erschossen wurden, kann ich leider nichts anderes sagen, als seid froh, wenn da überhaupt noch etwas übrig war.
Wenn ich jedem Arsch gefallen wollte, wäre ich ein Stuhl geworden!
Spontan Flüge nach Florida für November gebucht und anschließend den NHL Spielplan gecheckt. Natürlich spielen sowohl die Bolts als auch die Panther die komplette Zeit auswärts. Ach am Tag der Abreise spielen die 2 dann auch noch gegeneinander
Das setzt voraus, dass der Pilot genau so "bescheuert" ist wie wir alle hier und sich alles anschaut, was mit Hockey zu tun haben könnte.
Aber bei so Sachen habe ich einfach Glück. Im Juni wollten wir in Toronto in die Hall of Fame. Kamen aber erst 15 min vor Ladenschluss dort an. Wird aber sicher demnächst mal nachgeholt.
Mein Saisonstart fällt aus, habe mir heute die Quadrizepssehne im linken Knie abgerissen und darf Donnerstag unters Messer. Der Arzt hat mich gleich mal die nächsten 6 Wochen krankgeschrieben. Urlaub in 3 Wochen ist natürlich gleich mit passé. Ganz großes Kino...
Ein Mensch der verletzt wird verschließt sich....bis der Schmerz nachlässt..... vielleicht aber lernt er auch nur ihn zu ertragen.....wie Kork in einem guten Glas Wein....man möchte den Wein nicht missen..... ------------------------------------
Zitat von Summer of 69 im Beitrag #2722Hölle was Kreuzschmerzen. Wochenendtrip ins Legoland gecancelt.
Summer - ich hab seit Dienstag vermutlich einen Hexenschuss . Das einzige , was mir hilft , ist gehen , gehen , gehen und danach ne Wärmflasche . Das Gehen ist am Anfang schwierig , wird danach aber ständig besser .
Allerdings sind Rückenschmerzen ja vielfältig , nicht alles hilft jedem .