Ich habe jetzt die letzten Tage nicht alles verfolgt was noch geschrieben wurde. ABER wenn Du klagen willst, bitte schön ... dann mach es ... Wenn es Dir Seelenfrieden gibt. Schmeiß schlechtem Geld noch mal gutes nach. Angenommen Du klagst gegen die Lions. Angenommen Du würdest gewinnen. Du hast ein Urteil und somit einen Titel gegen die Lions. Das ist schön, bringt Dir aber nichts weil es im Insolvenzverfahren Vollstreckungsschutz gibt. Das heißt Dein Titel kannste Dir einrahmen oder aber Du fügst ihn Deiner Forderungsanmeldung bei. Denn dann wird Deine Forderung mit Sicherheit auch anerkannt werden. Ich mach den Kram nun lange genug, dachte mir ich informiere mal hier über die Möglcihkeit dies nun gibt, da hier viel Nonsens verbreitet wurde. Aber scheinbar gibts hier paar unverbesserliche die zu viele Gerichtssendungen gesehen haben. Hey, das hier ist das reale Leben und das sieht anders aus wie im TV und auch in der Bild ... Das einzigste was ihr tun könnt ist die Forderung geltend machen so bitter das auch ist ... aber das wars ... Alles andere ist rausgeschmissenes Geld. Und jeder Anwalt der seriös arbeitet, sich vor allem mit Insolvenzen auskennt und mal nicht nur schnell paar Kröten durch ne Beratung verdienen will, wird Dir dasselbe raten.
Will hier kein neues Faß aufmachen. Und ich bin bei der Diskussion vollständig auf Shoggy und Douglas Seite.
Aber: Nehmen wir mal an, die Überschuldung ist schon länger bekannt. Und die Insolvenz wurde zu spät beantragt. (was durchaus sein kann, die Frist zur Anmeldung ist mit drei Wochen ja recht knapp bemessen).
Nehmen wir also einfach mal an, wir hätten es mit einer Insolvenzverschleppung zu tun.
Hätten die Betroffenen dann die Chance von den Gesellschaftern das Geld zu bekommen. Haften die in einer Insolvenzverschleppung dann nicht persönlich mit Ihrem eigenen Vermögen ?
Die Schwierigkeit wird vermutlich darin liegen das ganze nachzuweisen. Meine aber gelesen zu haben, dass die Finanziellen Schwierigkeiten bereits im Januar bekannt waren (irgendein Interview), der Insolvenzantrag aber erst im Mai gestellt wurde.
Muss aber sagen, dass ich natürlich kein Fachmann bin. Weder kenne ich mich mit Insolvenzen aus, noch bin ich Anwalt.
Antrag muss gestellt werden ab der Zahlungsunfähigkeit. Finanzielle Schwierigkeiten heißt ja net zwingend, dass man nichts mehr zahlen kann. Der zuständige Richter bzw. Richterin prüft den Antrag und sollte da was sein geht die Akte von Amts wegen an die Staatsanwaltschaft und die prüfen dann ob eine Verschleppung vorliegt.
Der erste Presseartikel mit der drohenden Insolvenz wurde am 13.05 veröffentlicht.
Am 28.05 wurde der Antrag gestellt (=15 Tage = etwas über zwei Wochen).
Also hat SS gerade mal eine Woche Zeit gehabt um die Bilanz zu prüfen, die Partner zu informieren, sich mit seinem Anwalt in Verbindung zu setzen, die Kommunikation zu planen etc.
Das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen.
Natürlich lagen die Zahlen schon vor dem 08. Mai auf dem Tisch (08.Mai - 28.05 = 3 Wochen). Jede GMBH hat eine Buchführung und Buchungsjournale. Die Lage muss schon vorher bekannt gewesen sein. Trotzdem wird es unmöglich sein genau diese Verschleppung nachzuweisen. Es sei den irgendeiner aus der GS plaudert.
Insolvenzrecht: Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen
Antrag muss gestellt werden ab der Zahlungsunfähigkeit. Finanzielle Schwierigkeiten heißt ja net zwingend, dass man nichts mehr zahlen kann. Der zuständige Richter bzw. Richterin prüft den Antrag und sollte da was sein geht die Akte von Amts wegen an die Staatsanwaltschaft und die prüfen dann ob eine Verschleppung vorliegt.
Na ja... in den Presseartikeln ist immer wieder von Überschuldung die Rede. Das ist ein bisschen mehr als "finanzielle Schwierigkeiten".
Aber bitte nicht falsch verstehen. Ich stehe weder auf der Seite von Emma männlich noch bin ich betroffen. Es interessiert mich einfach nur.
Naja ... Überschuldung heißt net Zahlungsunfähig. Ich mein wenn man sich mal umschaut. Wer ist denn alles mit seinem Konto im Minus. So gesehen ist derjenige ja auch "überschuldet" aber dank Dispo ja nicht Zahlungsunfähig. Und was in der Presse so steht ... naja ... das betrachte ich immer mit bissi Zwiespalt. Man weiß ja nie was da so geschrieben wird um einen Artikel aufzuwerten. Fakt ist, ab dem Punkt wo die laufenden Kosten nicht mehr gezahlt werden können, hat der Schuldner 3 Wochen Zeit um Antrag zu stellen und das wurde innerhalb dieser Frist getan wie es aussieht. Letztlich können wir das alles nicht 100% beurteilen, da wir nicht alle Fakten kennen und auch nicht die Akte gesehen bzw. gelesen haben ...
Überschuldung ist seit November 2008 kein automatischer Insolvenzgrund mehr. Daher ist das auch hirnrissig hier als mögliche Insolvenzverschleppung darzustellen. Aber selbst abgesehen davon, bezweifle ich, dass die Lions GmbH ausgenommen der Gesellschatfterverbindlichkeiten (also die an die SSD AG) überschuldet ware. Das Problem der Lions ist auch weniger das der Schulden, sondern die finanzielle Abdeckung des zukünftigen Spielbetriebs. Daher ist ja auch der "Vorschlag" mancher Huskiesfans schwachsinnig, in die Planinsolvenz zu gehen, da den Lions das überhaupt nichts gebracht hätte. Schneider hat selbst ja immer Geld dazugegeben. Kündigt er formal seine Unterstützung gegenüber der GmbH, kann er sogar relativ selbstgestaltend und legal den Insolvenzantrag stellen, wann ihm das am Besten passt. Der Insolvenzgrund drohenede Zahlungsunfähigkeit (das war auch bei der Lions GmbH der Grund) passt beim Sport fast "ideal" in die Planung, da dieser Grund angegeben werden kann, wenn der Geschäftsbetrieb innerhalb der nächsten 12 Monate sehr wahrscheinlich zahlungsunfähig wird. Kündigt der Hauptsponsor/Hauptgeldgeber ist daher bei Betriebsgesellschaften im Sport schnell die Möglichkeit gegeben, Insolvenz anzumelden.
Zitat von leoUm dem mal ein bisschen Nahrung zu geben:
Der erste Presseartikel mit der drohenden Insolvenz wurde am 13.05 veröffentlicht.
Am 28.05 wurde der Antrag gestellt (=15 Tage = etwas über zwei Wochen).
und jeder der in der zeit bezahlt und bestellt hat und dann nicht storniert hat ist nun selber schuld.
Korrekt. Informationen kann man einholen und nutzen, muss man aber nicht. Wer sich nicht informieren will - selbst Schuld. Unwissenheit schützt vor Strafe (Schaden) nicht. Wer sich informiert hat und dennoch zahlt: no comment...
ja, damit kenne ich mich aus. Aber eine nackte Bilanz ist erstmal wenig wert. Die einzelnen Posten sollte man sehen, dazu natürlich die GuV und deren Zusammensetzung.
ich trage zur Zeit einiges Zusammen. So ist interessant das bereits am 03.06.10 von den Young Lions ein Newsletter herauskam indem berichtet wurde das die finazielle Schieflage der Lions schon länger bekannt war . Trotzdem hat das " tapfere Schneiderlein" uns alle, inklusive Spieler, Trainer, Fans, und, ... im unklaren gelassen und noch groß Ziele ausgegeben. Herr Schneider, Sie sind ein Betrüger.
ich trage zur Zeit einiges Zusammen. So ist interessant das bereits am 03.06.10 von den Young Lions ein Newsletter herauskam indem berichtet wurde das die finazielle Schieflage der Lions schon länger bekannt war . Trotzdem hat das " tapfere Schneiderlein" uns alle, inklusive Spieler, Trainer, Fans, und, ... im unklaren gelassen und noch groß Ziele ausgegeben. Herr Schneider, Sie sind ein Betrüger.
Ich hoffe das hast du nicht jetzt erst bemerkt ???
ich trage zur Zeit einiges Zusammen. So ist interessant das bereits am 03.06.10 von den Young Lions ein Newsletter herauskam indem berichtet wurde das die finazielle Schieflage der Lions schon länger bekannt war . Trotzdem hat das " tapfere Schneiderlein" uns alle, inklusive Spieler, Trainer, Fans, und, ... im unklaren gelassen und noch groß Ziele ausgegeben. Herr Schneider, Sie sind ein Betrüger.
Hatten wir in FFM nicht schonmal so ein tapferes Schneiderlein? Jürgen genannt? Sind die verwandt?
Ich hab nichts anderes von ihm erwartet...das ist sicher die "Belohnung" für den entstandenen Aufwand den er hat betreiben müssen, um dieses Ergebnis zu erzielen!
Hallo! Wird sind "Dauerkarten-Opfer" und vor gut 4 Wochen von der Anwaltskanzelei von Fabio Algari angeschrieben worden, dass wir in die Liste aufgenommen wurden und uns um nichts kümmern müssen. Wir dachten erst, es wäre eine Antwort auf eine email, die wir an die Kanzelei geschrieben haben. Es war aber scheinbar ein Serienbrief. Herr Algari hat uns nämlich gestern wegen der email angerufen und erkundigt, ob wir noch Fragen haben. Die email wurde zwar schon vor 5 Wochen geschrieben, aber der Mann ist ja bestimmt auch sehr beschäftigt und ich fand es sehr nett, dass er sich gemeldet hat. Ganz im Gegensatz zu Herrn Schneider, der sich bisher in keiner Weise zu seinem Fehlverhalten bezüglich der Dauerkartenkäufer geäußert hat. Hier im Forum wurde bisher viel von Klagen und Anwaltskosten etc. gesprochen, dabei ist die Sache, wie wir dem Gespräch mit Herrn Algari entnommen haben, eigentlich ganz einfach: wenn wir uns betrogen fühlen, müssen wir einfach zur Polizei gehen und dort eine Anzeige wegen Betrugs gegen Herrn Schneider aufgeben. Die Polizei wird das dann an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und die kümmern sich dann darum. Es entstehen für denjenigen bzw. diejenigen, die die Anzeigen aufgeben, keinerlei Kosten!!! Jetzt würde ich gern von anderen "Opfern" mal wissen, was Ihr von der Idee einer bzw. ganz vieler Anzeigen haltet!?
@Khenrig: ich wäre damit sehr vorsichtig ... klar kannst Du ohne Kosten Anzeige erstatten. Wenn Du Schneider aber Betrug unterstellst, solltest Du das auch juristisch wasserdicht beweisen können. Sonst kann es Dir passieren, dass Du selbst ne Anzeige wegen falscher Verdächtigung am Hals hast - und das kann für Dich dann teuer werden.