Zitat von Dougman im Beitrag #22wie hoch ist denn "die Konvetionalstrafe" ?
Ist das nicht gesetzlich festgelegt? Bin kein Jurist!
Die Frage war ernst gemeint, da ich auch kein Jurist bin und auch eishockey-übliche Summen bei solchen Dingen nicht kenne. Du sagtest nur so "forsch", dass der neue Club diese Strafe aus der Portkoasse zahlen würde. Daher dachte ich, es sei vielleicht ein Fixum von X EUR festgelegt für solche Fälle.
Meine Antwort auch!
Ich meine sie hängt prozentual vom Gegenwert des Vertrages ab, also der Gehaltsvereinbarung! Aber, wie gesagt, das kann auch absoluter Quatsch sein, denn warum gibt es dann überhaupt Ablösesummen!
Hm, jetzt bin ich nachdenklich!
Andy
...denn der Friedhof ist voller Leute, die zu Lebzeiten dachten unersetzlich zu sein!! (R.Gutt)
Zitat von Rastaman im Beitrag #35Eine Konventionalstrafe (Vertragsstrafe) wird wie alle anderen Vertragsdetails zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt/festgelegt.
Ich habe keinen Einblick in Vertragsdetails, Wikipedia meint jedoch:
ZitatDie Vertragsstrafe muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich formuliert und gut lesbar hervorgehoben sein. Die Höhe der Strafe ist vorher festzulegen. Sie sollte normalerweise ein Monatsgehalt nicht übersteigen.
Some people just need a high-five. In the face. With a chair.
Es gab früher einmal ein Abkommen zwischen (entweder der NHL oder dem amerikanischen verband) und der IIHF, in der eine jährliche einmalzahlung in einen pool erfolgte. aus diesem pool wurden vereine entschädigt, denen spieler aus verträgen abgeworben wurden. ähnlich wie der reicherl fall bei uns. damit waren weitere sanktionen seitens verband (sperren etc.) abgegolten. diese poolzahlung war jedoch so gering, daß bei einzelnen vereinen nicht sooo viel hängen blieb.
es entzieht sich meiner kenntnis, ob dies immer noch so gehandhabt wird. ich meine mich zu erinnern, daß das irgendwann ausgelaufen sei.
diese zahlung war mehr oder weniger eine sportpolitische good will aktion, da die nhl auf grund ihrer vormachtstellung die bedingungen sehr frei definieren konnte.
Keine Ahnung, ob es eine solche Vereinbarung gibt, aber nach allen bisherigen Informationen ist Walker nicht "abgeworben" worden, sondern hat die Löwen aus persönlichen (familiären) Gründen um die Auflösung seines Vertrages gebeten, dem die Löwen entsprochen haben.
Man kann jetzt spekulieren, ob die Gründe nur vorgeschoben waren, um ein lukrativeres Angebot in Nordamerika anzunehmen, aber es ist ja durchaus denkbar, dass es familiäre Gründe gibt, die ihm ein Engagement in Europa derzeit nicht möglich machen, ihn aber nicht generell am Eishockeyspielen hindern.
Some people just need a high-five. In the face. With a chair.
Diesen Pool gab es mal, aber er ist definitiv ausgelaufen. Außerdem ging es um NHL Teams und Walker wechselt mitnichten in die NHL. Wenn überhaupt, dann AHL, eher aber sogar Reading (ECHL). Daher wäre dieser Pool ohnehin uninteressant.
Von der noch viel wichtigeren Tatsache abgesehen, dass Walkers Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst wurde und er nicht abgeworben worden ist (wie bereits Rasta schrieb).