Auf beiden Karten ist in diesen Fällen ein Preis von 7,50€ aufgedruckt. Damit sollte die Umsatzsteuerfrage für diesen konkreten Fall eigentlich klar sein.
Und aus meiner Sicht ist dies auch ein probates Mittel, um seitens der Lions unerwünschten Kartenhandel zu erschweren.
Some people just need a high-five. In the face. With a chair.
Zitat von RastamanAuf beiden Karten ist in diesen Fällen ein Preis von 7,50€ aufgedruckt. Damit sollte die Umsatzsteuerfrage für diesen konkreten Fall eigentlich klar sein.
Und aus meiner Sicht ist dies auch ein probates Mittel, um seitens der Lions unerwünschten Kartenhandel zu erschweren.
Dann hast du Recht. Ich kenne diese Dinger leider nicht und würde Sie auch nie erwerben.
Dann schau erst mal auf die Tickets bevor Du so nen Unfug postest. Früher gab es ein Ticket mit 15,- und eine mit dem Aufdruck "Freikarte" Heute gibt es 2x eine mit 7,50. In beiden Fällen also 15,-Brutto. Fertig aus.
Und bei einem Umtausch bekommst Du eine Gutschrift und eine neue Rg., ist also eine Nullsummenrechnung.
Zitat von BuffaloBill 3) Es geht hier um die Leute, die im Stadtgebiet die Mülltonnen durchstöbern um noch drei Gutscheine zu finden. Dann 3+3 Tickets sich holen um fünf zu veräußern. Die braucht kein Mensch und glaube mir die gibt es reichlcih. Siehe hier einige Kommentar " ich habe in der Breite Gass` noch einen Stapel gefunden". Dies ist vom Verein so nicht gewollt und vereinsschädigendes Verhalten !
Wenn's NUR um diese Leute geht, nehme ich mein Posting teilweise zurück! Ich habe leider nur 3 Seite zurück gelesen! Das ist so sicher nicht gewollt, aber jede Medaille hat nun mal zwei Seiten. Ich denke, dass es jedoch um ein Bruchteil handelt, die so handeln. Jeder ist nun mal um seinen Vorteil bedacht. Tatsache ist jedoch, dass durch solche Aktionen Leute ins Stadion finden, denen normalerweise 15 Ocken für ein Spiel gegen den Tabellenletzten zu viel sind. Der Gewinn, den ich durch solche Aktionen habe, liegt doch weit über dem Nachteil, den ich durch die Zeitungsschmarotzer habe. Außerdem muss man das langfristig sehen. Wenn von 100 durch Billigkarten mitgenommene nur 10 Leute wieder kommen, ist doch alles gut!
Na ja, endlosen Diskussionen die hier leider zu keinem Ergebnis führen. So schlecht scheint's aber nicht zu laufen, wenn diese Aktionen schon seit geraumer Zeit wiederholt werden! Immerhin bringen mich solche Aktionen immer mal wieder in die Halle, mich bekennenden Schönwetternassauer!
Zitat von DouglasDu alter Finanzexperte... selten so einen Schwachsinn gelesen! Werd doch Redakteur bei der BILD - zuständig für die Abteilung Gerüchte!
Dann steht im Gesetz halt Schwachsinn !
Geschenke an Geschäftsfreunde, [b]Kunden[/b], deren Arbeitnehmer sowie Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer führen bei den Beschenkten zu einem geldwerten Vorteil. Diesen darf der schenkende Unternehmer pauschal mit 30% versteuern.
Auch an Blitztip2zu1-Aktionen hat der Gesetzgeber ausdrücklich gedacht:
Sachzuwendungen an Kunden, Geschäftsfreunde und deren Arbeitnehmer sind meist Eintrittskarten oder Incentive-Reisen. Sie können mit 30% pauschal versteuert werden. Dabei müssen Sie ausnahmslos alle Geschenke mit einbeziehen - auch solche bis zu einem Wert von 35 Euro, die als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.
Nur Geschenke mit einem Wert von unter 10 Euro fallen nicht unter § 37b EStG. Sie gelten als "Streuwerbeartikel" - egal, ob sie an Arbeitnehmer oder Geschäftsfreunde verschenkt werden (BMF-Schreiben vom 29.4.2008, BStBl. 2008 I S. 566 Rn. 10).
aber ist ja Schwachsinn und gilt nur im Umkreis von 18,7km um Frankfurt !
Geschenke an Geschäftsfreunde, [b]Kunden[/b], deren Arbeitnehmer sowie Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer führen bei den Beschenkten zu einem geldwerten Vorteil. Diesen darf der schenkende Unternehmer pauschal mit 30% versteuern.
Auch an Blitztip2zu1-Aktionen hat der Gesetzgeber ausdrücklich gedacht:
Sachzuwendungen an Kunden, Geschäftsfreunde und deren Arbeitnehmer sind meist Eintrittskarten oder Incentive-Reisen. Sie können mit 30% pauschal versteuert werden. Dabei müssen Sie ausnahmslos alle Geschenke mit einbeziehen - auch solche bis zu einem Wert von 35 Euro, die als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.
Nur Geschenke mit einem Wert von unter 10 Euro fallen nicht unter § 37b EStG. Sie gelten als "Streuwerbeartikel" - egal, ob sie an Arbeitnehmer oder Geschäftsfreunde verschenkt werden (BMF-Schreiben vom 29.4.2008, BStBl. 2008 I S. 566 Rn. 10).
aber ist ja Schwachsinn und gilt nur im Umkreis von 18,7km um Frankfurt !
Mann - du bist echt harnäckiger (was nicht so schlimm ist) und schwerer von Begriff (was schon wesentlich schlimmer ist) als ich dachte.
Wahrscheinlich müsste man in Sachen Finanzen bei dir bei Adam und Eva anfangen, aber auch dazu habe ich weder Zeit noch Lust. Kurze Info dennoch: Dein sagenhaft recherchierter Gesetzestext bezieht sich auf Firmen, die IHREN Kunden Karten zukommen lassen. Damit haben die Lions genau so viel zu tun wie ein Affe im Kongo - nämlich gar nichts. Die Löwen müssen die Umsatzsteuer auf die tatsächlich erzielten Umsätze abführen und das wars. Vollkommen bums ob das zu 1.000 EUR oder 1 EUR pro Karte geschieht. Und wenn sie 7.000 Freikarten verteilen, dann fällt überhaupt keine Steuer an. Der Gesetzestext bezieht sich z.B. auf folgenden Fall: Firma A läd auf Firmenkosten einen seine KUNDEN, den Mitarbeiter der Firma B, zu einem Event ein - jetzt kommen deine sagenhaft recherchierten "Eintrittskarten" ins Spiel! Diese Karte hat einen Wert von 100 EUR und muss nun von Firma B als geldwerter Vorteil angegeben werden. Die Lions haben mit der ganzen Aktion nix am Hut. Ende und aus.
PS: Deine Freundin auf dem Foto gefällt mir ganz gut!
FAZIT:
Zitat von BuffaloBill Dann steht im Gesetz halt Schwachsinn !
Vielleicht wäre ich jetzt im Bereich suche/verkaufe richtiger aber ich will ja eigentlich nur verschenken. Ich habe im Rahmen des Frankfurt Marathon gestern mit einigen anderen sechs Stunden in der Festhalle gestanden und Startunterlagen ausgegeben. U. a. gab es als Dank für uns Helfer ein Gutscheinheft.
In diesem ist auch ein Gutschein 2 für 1 für das Heimspiel der Lions gegen Hannover am 15.11.2009. Da diese Gutscheinhefte zu Tausenden ausgegeben wurden und noch werden, hat die Sache natürlich auch einen Haken. Der Gutschein gilt nur für die Blöcke O, C, G und K (nach Verfügbarkeit). Wer Interesse daran hat – einfach per PN melden, um die Übergabe zu vereinbaren.
Außerdem kann ich noch ein Angebot 2 für 1 für die Skyliners machen. Das Spiel findet am 6. Dezember gegen Bremerhaven statt. Hier müssen die Karten dann vorbestellt und bezahlt werden und können dann zu Hause ausgedruckt werden. Die Tickets gelten für Preisgruppe 3 und kosten dann zusammen 15,00 statt 30,00 Euro. (Ich brauche diesen Gutschein nicht, da die Helfer in den letztem Jahren immer zwei Freitickets für ein Spiel bekommen haben).