Es wurde nun schon mehrfach erwähnt (unter anderem auch von @markusp), dass die Diskussion rund um die Nutzung des "Daumen Runter" gerne im SUP diskutiert werden kann. Alles weitere gehört in die BAB.
Ich bitte euch nun, zurück zum Thema zu kommen.
Zukunft: die Zeit, von der man spricht, wenn man in der Gegenwart mit einem Problem nicht fertig wird. (Walter Hesselbach) Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig, bringt man die großen Vorhaben zum Scheitern. (Konfuzius)
Zitat von MaMo im Beitrag #21In der Mitteilung der Löwen wird erwähnt, dass die Richterin 2 der 3 Kündigungen als wirksam angesehen hat. Warum wird dann pro FDF entschieden?
Da steht: "dass Herr Fritzmeier seine arbeitsvertraglichen Pflichten jedenfalls in zwei der drei Fälle verletzt hat." und "Diese Pflichtverletzungen reichen aus der Sicht der Kammer aber nicht aus, um eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen."
D.h. er hat Mist gebaut, aber dieser reicht, gemäß Richterin, nicht zur Kündigung.
Wann hat man zuletzt einen solchen Rechtsstreit so detailliert-dezidiert publik gemacht? Gut, die Medien berichten in der Regel darüber, meistens in kurzer und kompakter Form. Hier wird dies, zumindest für mich sehr ungewöhnlich, ganz offensiv über einen offiziellen Löwen-Kanal ausgebreitet.
Soweit die Fakten, nun in den Bereich der Spekulation, allerdings mit IMHO hohen Wahrscheinlichkeiten.
Wie in diesem Thread schon gesagt wurde, regelt man dies im Sport bevorzugt nicht wie mit „gewöhnlichen“ Angestellten. Beide Seiten wissen, oder sollten besser wissen, dass die Zusammenarbeit kein Bund fürs Leben ist. Bewegt man sich in diesem Segment (und hat sich bereits einen Namen gemacht) findet man zumeist schnell anderswo einen Anschlussvertrag.
Abfindungsmodalitäten regeln - Vertrag auflösen- Weiterziehen
Dies ist dann im Sinne des Arbeitnehmers, Abfindung und idealerweise unmittelbarer Anschlussvertrag…
Hier war offenbar das Tischtuch nicht nur zerschnitten, sondern geschreddert. Eine gütliche Einigung weit entfernt, vermutlich wollte FDF auf keinerlei Gehaltsansprüche verzichten, das geht ja auch aus seinen Forderungen vor Gericht hervor. Und schließlich wäre für die Löwen die günstigste Lösung, könnte man die fristlose Kündigung durchsetzen. Würde bedeuten, ab Zeitpunkt der Kündigung keine Gehaltsfortzahlung mehr, und erst recht keinerlei Abfindung.
Im Sport regelt man das eigentlich anders, weil beide Seiten verbrannte Erde hinterlassen. Das betrifft IMHO FDF hier stärker, da es künftige Brötchengeber verschrecken könnte und es seinen Marktwert drückt. Immerhin verdient er nun am Seilersee offenbar deutlich weniger (vielleicht haben die Löwen auch ganz einfach zu gut bezahlt).
Wie gesagt, ich finde es sehr ungewöhnlich, dass man das alles so öffentlich austrägt und ausbreitet. Mit Sicherheit hat man sich zuvor ausgiebig über die jeweiligen Rechtsbeistände ausgetauscht und nach einer außergerichtlichen Einigung gesucht. Aber entweder sind sich beide Seiten Ihrer Sache sicher, oder es wurde sehr unversöhnlich-persönlich, so dass es keinerlei Kompromissbereitschaft mehr gab. Oder von beidem etwas.
Soweit mein educated guess, wie man so schön bei „Gefragt-Gejagt“ anzumerken pflegt.
Offenbar kann man sich nicht einigen weil zu viel passiert ist und mindestens einen Partei auf Maximalforderungen besteht und auch keine Einigung möchte. Dennoch schon etwas ungewöhnlich dass einen Kündigung nach 2 vorangegangenen Abmahnungen ebenso wenig ausreichen wie geheime Absprachen zu Boni.
Zitat von 0815 im Beitrag #31Offenbar kann man sich nicht einigen weil zu viel passiert ist und mindestens einen Partei auf Maximalforderungen besteht und auch keine Einigung möchte. Dennoch schon etwas ungewöhnlich dass einen Kündigung nach 2 vorangegangenen Abmahnungen ebenso wenig ausreichen wie geheime Absprachen zu Boni.
Wir hatten einen Mitarbeiter, der trotz 13 Abmahnungen - von denen 8 vom Gericht anerkannt wurden - nicht fristlose gekündigt werden durfte. Wenn man dann allerdings an die Kassiererin denkt, die wegen ein paar Cent Pfandgeld ihren Job verloren hat, klingen geheime Absprachen dann doch irgendwo unverhältnismäßig. Da passen sie in Iserlohn jetzt hoffentlich besser auf :-)
Hier sollte "Kündigung" nicht mit "fristloser Kündigung" in einen Topf geworfen werden. Jeder kann gekündigt werden, aber fristlos eben nicht so einfach.
- Wer Ironie oder Sarkasmus in diesem Beitrag findet, soll ihn gefälligst drin lassen.
- Homöopathie wirkt: Wenn man den IQ verdünnt potenziert sich die Dummheit!
Zitat von lion84 im Beitrag #32Wenn man dann allerdings an die Kassiererin denkt, die wegen ein paar Cent Pfandgeld ihren Job verloren hat, klingen geheime Absprachen dann doch irgendwo unverhältnismäßig. Da passen sie in Iserlohn jetzt hoffentlich besser auf :-)
Spannend ist hier halt das in der Gesellschaft im Aussenverhältnis niemand als Prokurist eingetragen ist (aktuell). Wie das im innenverhaltnis geregelt wird, ist was anderes. Einen Sportdirektor der keinerlei Entscheidungskompetenz hat finde ich, hmmm, überraschend. Gerade vor dem Hintergrund des - so die veröffentlichte Zahl stimmt - dann doch recht geringen Betrag.
Zitat von Arno Nühm im Beitrag #33Hier sollte "Kündigung" nicht mit "fristloser Kündigung" in einen Topf geworfen werden. Jeder kann gekündigt werden, aber fristlos eben nicht so einfach.
Das stimmt zwar im Grundsatz. Hier scheint es aber um einen zeitlich befristeten Vertrag zu gehen - das ist es durchaus möglich (und nicht unüblich) die arbeitgeberseitige ordentliche Kündigung auszuschliessen. So ein Vertag kann dann nur ausserordnentlich (umgangssprachlich fristlos) gekündigt werden.
Die Aussage „Man müsste dir mal in die Fresse hauen“ eines Spielers in Richtung Trainer berechtigte laut Arbeitsgericht Leipzig zur ausserordentlichen Kündigung.
Entweder sind die Auffassungen so unterschiedlich oder die damaligen Presseberichte waren überzogen.
Es liegt ziemlich sicher am richterlichen Ermessensspielraum. Das Frankfurter Arbeitsgericht gilt als sehr arbeitnehmerfreundlich, und das ist noch vorsichtig ausgedrückt.
Zitat von Skibbi im Beitrag #37Die Aussage „Man müsste dir mal in die Fresse hauen“ eines Spielers in Richtung Trainer berechtigte laut Arbeitsgericht Leipzig zur ausserordentlichen Kündigung.
Entweder sind die Auffassungen so unterschiedlich oder die damaligen Presseberichte waren überzogen.
ohne die jeweiligen Urteilsbegründungen zu kennen, kann man nur spekulieren. Waren die Situationen vergleichbar? Wie kam es zur Eskalation in der jeweiligen Situation? Wie wurde es den Richtern jeweils dargestellt? Eine Einzelaussage aus einem Urteil, insbesondere ohne weiteren Kontext, ist halt nur sehr bedingt aussagekräftig und in den seltensten Fällen verallgemeinbar.