Erst mal wartet man nun auf die schriftliche Urteilsbegründung. Überraschend ist das wahrscheinlich für die Beteiligten auch nicht - in der Güteverhandlung vorher kann man oft vermuten wie ein Urteil aussehen könnte.
Da wir nicht wissen wie der Vertrag konkret aussieht kann man zu einem solchen Urteil erstmal nur entnehmen das FDF seine Stelle wieder antreten muss (das hat er ja eingeklagt). Und das Entgelt zw. Kündigungsdatum und ggf. Aufnahme einer anderen Tätigkeit ausgezahlt und abgerechnet werden muss. Ein vernünftiger Kaufmann hat diese Summe zurückgestellt.
Wenn das vielleicht beim Landesarbeitsgericht landet bin ich mal gespannt....
Das wirklich interessante ist was den nun die 3 Vorwürfe sind (war jemand in der öffentlichen Sitzung Heute)?
Gute Presse Eishockey Deutschland schaut zu. Es gibt ja immer unterschiedliche Alternativen, um Lösungen herbeizuführen. Ob das die beste Alternative war und ist, wage ich mal zu bezweifeln....
Waui, weiter fleißig Daumen nach unten setzen…wird langsam bissel lächerlich. Ich habe hier lediglich geschrieben, dass ich FDF gerne weiter hier gesehen hätte. Somit wäre den Löwen auch dieser blöde öffentliche Rechtsstreit erspart geblieben. Das ist meine Meinung, die darfst du gerne mal zur Abwechslung akzeptieren… Ist vollkommen ok, wenn andere den Abschied ok fangen, aber bitte mal jedem schön seine Meinung lassen.
Den Artikel als solchen kann man aber nicht so ernst nehmen: "Die erste Runde am Frankfurter Landgericht... " --> Arbeits- <> Landgericht
und "Die zuständige Richterin am Frankfurter Arbeitsgericht urteilte..." --> wenn das ein Kammertermin war dann hat die Kammer so entschieden (hauptamtl. Richter/in, 2 ehrenamtl. Richter/innen - je eine AN und AG Seite)
Zitat von Löwe81 im Beitrag #6Waui, weiter fleißig Daumen nach unten setzen…wird langsam bissel lächerlich. Ich habe hier lediglich geschrieben, dass ich FDF gerne weiter hier gesehen hätte. Somit wäre den Löwen auch dieser blöde öffentliche Rechtsstreit erspart geblieben. Das ist meine Meinung, die darfst du gerne mal zur Abwechslung akzeptieren… Ist vollkommen ok, wenn andere den Abschied ok fangen, aber bitte mal jedem schön seine Meinung lassen.
Wenn dich das stört lass es durch die Forenleitung abschalten, oder schreib halt net so ein Zeug! Mir ist das scheißegal was du denkst über die Daumen! Sie sind da und werden genutzt.....fertig.
Edit....wie kommt man auf die dumme Idee wegen einem Daumen zu denken das die Meinung nicht akzeptiert wird? Das mach ich ja, find sie halt doof
Interessant wie wichtig manchen Bewertungen in den sozialen Medien sind. Leute...….entspannt euch
@Löwe81@Waui Bitte tragt Eure Auseinandersetzung nicht in diesem Thread aus. Ggf. können Anregung zu Boardfunktionen bitte im Support Board eingebracht werden. Ich bin überzeugt das Ihr BEIDE deutlich konstruktiver sein könnt.
Zitat von markusp im Beitrag #7 Den Artikel als solchen kann man aber nicht so ernst nehmen:
Nicht der Hessenschau vorzuwerfen: "Randnotiz: Der etwas seltsame Versuch von Fritzmeier, eine aus seiner Eishockey-Karriere stammende Verletzung, für die er Erwerbsminderungsrente bezieht, als Schwerbehinderung einstufen zu lassen und somit unkündbar zu werden"
Das ist tatsächlich vollkommener Murks. Auch wenn eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung der Fall wäre kann man ausserordentlich (also fristlos) kündigen - wichtig ist dann aber die zuständige Behörde vorher einzubeziehen.
Markus bitte vergleiche als IG Matall Mitglied nicht den Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers nicht mit denene im Sport, das sind 2 verschiende paar Schuhe das er ja mittlerweile auch wieder woanders ist.
Zitat von Trevor61 im Beitrag #12Markus bitte vergleiche als IG Matall Mitglied nicht den Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers nicht mit denene im Sport, das sind 2 verschiende paar Schuhe das er ja mittlerweile auch wieder woanders ist.
Das Arbeitsrecht ist branchenunabhängig und auch im professionellen Sport gültig. Worüber man streiten könnte ist ob jemand der Sportdirektor ist leitender Angestellter ist. Anscheinend ist das aber nicht teil der Auseinandersetzung, der Teil mit der "Prämie von der der Geschäftsführer nichts wusste" zeigt das auch deutlich. Also ganz normaler Arbeitnehmer, nichts spezielles.
Und das der Arbeitnehmer mittlerweile wo anders arbeitet ist durchaus Teil einer Schadensminderungspflicht. In Kündigungsschutzklagen geht es IMMER nur um Weiterbeschäftigung. Das man Abfindungsregelungen finden kann ist eine ganz andere Geschichte.