Beck war demnach nicht mehr gewillt, die hohen Verluste durch Bürgschaften und Patronatserklärungen zu decken. Und bei der Überschuldung war dass das Aus für den EVL. Laut DEL2 wussten der EVL auch bereits seit Mai darüber Bescheid, konnte wohl aber kein frisches Geld beschaffen. Schade für Landshut, die Fans und die Liga.
Ein Nachtrag – kurze Zusammenfassung aus den Beiträgen im Landshuter Forum: 1. Möglicherweise will und kann Herr Beck doch noch bei 1860 München einsteigen; dafür bräuchte er viel Geld. 2. Dagegen kam es in Landshut, also bei der „Landshuter Eishockey Spielbetriebs GmbH“, möglicherweise auch bei den Spielergehältern zu Zahlungsstockungen (demnach dann nicht nur hinsichtlich der Zahlung an die Löwen). 3. Die positiven Meldungen an die Presse und andere Dinge in der letzten Zeit geschahen möglicherweise, um kurzfristig noch einmal Geld aus dem Umfeld locker zu machen und in die Kasse zu spülen. 4. Die Geschäftsstelle (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 13:00 Uhr) war anscheinend um 0835 noch zu, dafür standen Reporter davor. 5. Insgesamt brodelt es im Fanlager, und möglicherweise kommt es zu Protesten.
Wenn 1. bis 3. der Wahrheit entsprächen, dann ergäbe sich ein in meinen Augen ein Szenario. Wenn nur 2. und 3. der Wahrheit entsprächen, dann ergäbe sich ein anderes Szenario. Bei beiden Szenarien aber kommt mir der Gedanke „mögliche Insolvenzverschleppung“ in den Sinn (und wenn die Staatsanwaltschaft irgendwann am Ermitteln sein sollte, dann kann sie auch gerne mitprüfen, wie es zu werten ist, wenn man Verträge macht und Gelder einnimmt, wo man doch sowieso davon ausgehen muss, dass man die entsprechende Gegenleistung nicht erbringen wird können... ;-) ).
Man darf also gespannt sein, was da demnächst an Informationen kommt.
PS: Im Gegensatz zu den „Patronatserklärungen“ der damaligen Zeit in Düsseldorf und Köln - 30(?) Millionen Deutsche Mark bei den damaligen Finanzverhältnissen(!) - sind die heutigen Schulden doch wirklich eher „überschaubar“.
Es gibt 10 Arten von Menschen - jene die Binärcode verstehen und jene die ihn nicht verstehen.
Fraglich, ob man das nun nur tut, um möglichst zu dokumentieren, dass man doch alles versucht und getan hat, um demnächst wieder an Einnahmen zu kommen und den Geschäftsbetrieb fortzuführen, oder, ob die Sache auch substanziell zu untermauern ist, im Sinne eines „Verbindlichkeiten sind ordnungsgemäß besichert und die Lizenzverweigerung war regelwidrig“.
…to be continued…
Edit: ...zur Fortsetzung der Zusammenfassung aus dem Landshuter Forum: (Siehe auch 1. oben.) Möglicherweise ist ein "Münchener Immobilienmogul" bereits bei 1860 München mit "30 Mio" Euro eingestiegen.
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Schlimm für die Fans, Katastrophal für den Standort, Schlecht für´s deutsche Eishockey !
In Landshut hat man schlicht und ergreifend auf den Investor gesetzt und wenn der nicht mehr will sind alle Pläne nur Seifenblasen denn der " normale " Eishockeybetrieb hat nicht das hergegeben was man gebraucht hätte.
Leider ist kein Standort davor sicher, wenn ein Thomas Sabo aussteigt, Busch - Anheuser oder Hopp geht sind ganz andere Lichter bedroht. Spitzeneishockey in Deutschland ist ohne Sponsor nicht möglich. Der Rechtsweg ist ein Ausweg für Vereinsoffizielle um nach außen darzustellen man hätte alles getan, Erfolgschance meist gegen Null.
Wer jetzt mahnend den Finger hebt oder gar mit Schadenfreude auf Landshut blickt ist kein guter Fan denn Hand auf´s Herz - Jede Pleite im Eishockey ist für unseren Sport eine zuviel. Ohne Sponsoren wären wir auch nicht da wo wir jetzt sind und leider Gottes haben wir das ja schon 2 x live und in Farbe miterleben dürfen was es heisst kurzfristig ableben zu dürfen..
Es ist einfach schade aber spätestens alle 2-3 Jahre trifft es einen Verein.
Viel Glück, Erfolg und Wille nach Landshut, ich hoffe man sieht sich bald wieder.
Im Versuch einer Aufklärung worum es gehen könnte; dieser Beitrag ist also lediglich als eine Art brainstorming zu betrachten.
Mutmaßlich kommt, nach dem was an Informationen vorliegt, ein solcher oder ähnlich gelagerter Sachverhalt in Betracht:
Ein Gesellschafter einer Spielbetriebs-GmbH (im Weiteren „LES-GmbH“ genannt) tilgt (mglw über mehrere Jahre hinweg) Außenstände seiner LES-GmbH. Diese Zahlungen werden in den Büchern dieser LES-GmbH als „Darlehen des Gesellschafters an die LES-GmbH“ verbucht.
Kommt es dann zu dem (soweit mir erinnerlich, zum ersten Mal stattfindenden: „großen“) Lizenzierungsprüfverfahren bei der „ESBG Eishockeyspielbetriebsgesellschaft mbH“ (fortan der Einfachheit wegen als „DEL2“ bezeichnet): Was wird jener DEL2 dann nach deren (möglicherweise: neuen, also erstmalig anzuwendenden) Lizenzierungsregularien zur Besicherung der oben genannten Darlehen ausreichen? Soll dafür tatsächlich eine „Patronatserklärung“ des das/die Darlehen gebenden Gesellschafters genügen, oder benötigt die LES-GmbH zur Lizenzerteilung noch zumindest eine andere, weitere Absicherung für diese Verbindlichkeiten, wie zB eine Bürgschaft eines unbeteiligten Dritten? Welche Qualität muss jener Dritte haben, muss es eine Bank sein, oder reicht ggf die Bürgschaft eines Dritten, der den Beteiligten nahe steht?
Ich denke, dass es genau um diese Fragen geht, was als Absicherung solcher Verbindlichkeiten genügt und was nicht, und, dass die Lizenzierungsregularien der DEL2 in diesem Punkt nicht hinreichend genug klar formuliert sind bzw die Lizenzierungsregularien zumindest einen Interpretationsspielraum diesbzgl zulassen. Weshalb sonst wollte man gestern ein „Meinungsbild“ auf der Gesellschafterversammlung der DEL2 einholen?
So würde das ganze jetzt zu sehende Gezerre einen Sinn machen. (Wenngleich sich mir dann die Frage stellt, warum man die Sache nicht vorher klärte, anstatt sich die Situation so zuspitzen zu lassen. Aber das ist eine häufig zu machende Beobachtung, dass zugewartet wird, bis es ggf sogar zu spät ist, statt die Dinge frühzeitig abzuklären, damit es erst gar nicht zu Problemen und Folgeproblemen kommen kann.)
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Anscheinend hat es ja mehrere Fristen gegeben. So zumindest interpretiere ich die Berichterstattung. Da sollte ja als Feedback zumindest rausgekommen sein, was noch fehlt. Wenn man dann immer noch auf seinem Standpunkt beharrt ohne Abhilfe zu schaffen bzw. das nicht im Vorfeld klärt und das weiterhin so laufen lässt, kommt halt der GAU bei raus.
Das Meinungsbild des Gesellschafterversammlung ist lediglich eine Goodwill Aktion und ich finde das Ergebnis in Ordnung.
Ich glaube, jetzt steht nur noch der "Gnadenweg" offen. Fraglich ist, ob da neue Fakten zugelassen sind oder auf der Basis der eingereichten Daten entschieden wird.
Spannend ist zudem die Frage Kann der EVL keine anderweitigen Sicherheiten/Bürgschaften beibringen oder will er es lediglich nicht?
Wer sich einen Siggi Schneider oder Rainer Beck usf. mit ins Boot holt, sollte sich nicht wundern, daß diese nur Eigeninteressen verfolgen (Stadionbau). Solche Blender sind die Totengräber für egal welchen Sportverein.
Vielleicht werd ich zu alt auf jedenfall bin ich zu faul mir den Fall S. Schneider noch mal hoch zu holen. Aber wenn ich jetzt lese Rechtsweg ausschoepfen, Insolvenzverschleppung etc., dann hatten wir fast noch einen geordneten Abgang mit Siggi (DK Ausfall mal aussen vor). Das hier klingt mir zu sehr nach Kassel (Rechtsweg) und Inkompetenz (nein da stelle ich jetzt keinen Zusammenahng zu Kassel aber evtl. zu einem LEV).
Bitte genau hinsehen. Die LES-GmbH meint, dass - sinngemäß (leider formuliert man es in aller Kürze der Mitteilung nicht genauer) - die für die Lizenzerteilung nötige finanzielle Absicherung vorhanden und der DEL2 gegenüber nachgewiesen sei, siehe: http://www.wochenblatt.de/nachrichten/la...ut;art67,315828 Die DEL2 meint dagegen dem sei nicht so, und verweigert deshalb der LES-GmbH die Lizenz für die anstehende Saison. Es handelt sich daher um eine Auslegungsfrage hinsichtlich der Lizenzierungsregularien und nicht um eine bloße "Goodwill Aktion".
Ob Fristen abgelaufen sind oder nicht, ist an der Stelle irrelevant (selbst wenn es mehrere gewesen sein sollten und diese für die LES-GmbH zu beachten waren), wenn sich am Ende bei der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts herausstellt, dass die LES-GmbH tatsächlich das Nötige getan hat. Insofern musste die LES-GmbH dann auch gar nicht nach weiteren Absicherungen suchen.
Und der Rechtsweg, auf dem es in der Regel (also: außer die Parteien einigen sich doch anhand weiterer Unterlagen) nur um die bereits vorgelegten Unterlagen gehen wird, ist obendrein auch kein "Gnadenweg".
@ozhockey bzgl damalige Situation, Lions, Huskies und dem jetzigen Fall:
Auch hier, es gilt genau hinzusehen und zu differenzieren: Die DEL hatte sich eine klare Regel gegeben, die da lautete: "Insolvenz der Spielbetriebs-GmbH = Ausschluss" - ohne wenn und aber. Sowohl die Lions, als auch die (damaligen) Huskies waren insolvent. In Frankfurt verstand man die Regularien und zog (relativ geräuschlos) die Konsequenzen. In Kassel meinte man, die Regel gälte nicht, und holte sich in mehreren Verfahren blutige Nasen (wobei ich mir immer noch nicht sicher bin, ob man in Kassel daraus gelernt hat und die Regel im Nachhinein tatsächlich verstanden hat).
Der Fall Landshut unterscheidet sich von diesen Fällen, denn dabei geht es - wie oben dargestellt - um eine Auslegungsfrage der Lizenzierungsregularien, die - wie ich anhand der bisher vorliegenden Informationen vermute - einen Interpretationsspielraum zulassen (im Gegensatz zu der Regel, die für die Ausschlüsse wegen der Insolvenzen der Lions und Huskies galt).
Abschließend für heute:
Wie sich die DEL2, bzw deren Geschäftsführung, mit den Regularien auskennt, davon kann man in Frankfurt ein Lied singen. Gerade deshalb sehe ich durchaus eine Chance, dass die Einschätzung der LES-GmbH möglicherweise richtig sein könnte. Ich schätze, dass die Rechtsbeistände die Einspruchsfrist voll ausnutzen werden (was sowohl eher die Regel, als auch nicht verwerflich, sondern deren "gutes Recht" ist) und dann ist das Schiedsgericht am Zuge. Mal sehen, ob es dieses Mal die Meinung der DEL2 teilt oder wiederum die Entscheidung der DEL2 kassiert.
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Ich meine mit goodwill Aktion nicht die Entscheidung akzeptabel oder nicht sondern die Versammlung an sich. Da die Lizenzierung doch mit der Ablehnung abgeschlossen ist.
Deine Sichtweise hinsichtlich der "Goodwill Aktion" ist ok, wenn diese Gesellschafterversammlung tatsächlich nur wegen der LES-GmbH anberaumt worden wäre und die LES-GmbH auch keinen Anspruch auf deren Durchführung gehabt hätte, ggf etwa aus der Treuepflicht der Gesellschafter untereinander (soweit mir erinnerlich ist, sind die jeweiligen am DEL2-Spielbetrieb teilnehmenden Spielbetriebs-GmbH ja ihrerseits jeweils Gesellschafter der DEL2).
Und jein bzgl des "abgeschlossen": Das Lizenzierungsverfahren ist tatsächlich mit der Ablehnung erst einmal abgeschlossen. Allerdings kann das Schiedsgericht angerufen werden, insofern ist eine Lizenzerteilung weiterhin nicht ausgeschlossen. Vielleicht wird es so klarer: Die Entscheidung bzgl der Nichterteilung der Lizenz ist noch nicht "rechtskräftig".
Und bzgl des Schiedsgerichts empfehle ich die Lektüre der §§ 1025 fortfolgende der Zivilprozessordnung. Man kann im Rahmen von Verträgen vereinbaren, dass man im Falles von Streitigkeiten ein Schiedsgericht anruft, anstelle des ordentlichen Gerichts. Es bleibt daher ein Rechtsweg und ist kein "Gnadenweg".
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@Einwurf: wenn ich lese es gab zwei Fristen zur Nachbesserung und man nutzt die nicht... ist das erst mal Landshuts Versagen. Denn nach dem ersten Versagen muss klar sein, wo nachgebessert werden muss. Aber ich kann auch noch warten, bevor ich eine fixere Parallele zu Kassel, einem LEV oder uns ziehe oder die grandiosen Landshuter auch nur ansatzweise mit solchen Niederungen des deutschen Eishockeys in Verbindung bringe. Landshut hat letzte Saison schon mehr als einen Hinweis gegeben wie man sie zu sehen hat. Mein Mitleid hält sich in Grenzen aber ich bedauere es für alle ernsthaft am Eishockey Intereesierten.
Auch ich gehe davon aus, dass man sich grundsätzlich ordentlich um seine Angelegenheiten kümmern sollte. Da sind wir uns hier wohl alle einig.
Allerdings: Wir wissen hier weder wer nachhakte, noch wie und unter welchen Hinweisen nachgehakt wurde und welche Fristen zu was von wem gesetzt wurden. So wie folgt wird es nicht abgelaufen sein, aber eine überspitzte Darstellung, um es klarer zu machen, auf welche Fehlermöglichkeiten auf Seiten der DEL2 ich allein schon bei den Fristen hinaus will: Wenn die Putzfrau oder der Hausmeister (unzuständige Stelle?) der DEL2 zweimal anruft (falsche Form?) und jedes Mal einfach redundant meint "Ey, deine Unterlagen (welcher Teil der Unterlagen?) sind nicht korrekt (ohne Hinweis, was konkret nicht korrekt ist?), mach' ma' hinne, bis in zwei Sekunden (angemessene Fristsetzungen?), will ich die korrekten Unterlagen (welche wären das genau?) haben." und gleichzeitig sowohl alle Verantwortlichen der LES-GmbH, als auch die Berater der LES-GmbH nach mehrmaliger sorgfältiger Prüfung meinen, dass doch alles in Ordnung sei - dann sind solche Nachhakereien, genauso wie die Fristen eben irrelevant, wenn denn nur tatsächlich das Nötige getan worden ist.
...und ob Letzteres so ist oder nicht, das werden wir ja bald erfahren.
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Meines Erachtens ist eine Abstimmung der Gesellschafter nach der aktuellen NichtLizenzierung eine Goodwill Aktion. Du schreibst ja selbst richtigerweise:
ZitatDas Lizenzierungsverfahren ist tatsächlich mit der Ablehnung erst einmal abgeschlossen. Allerdings kann das Schiedsgericht angerufen werden, insofern ist eine Lizenzerteilung weiterhin nicht ausgeschlossen.
Die Tagung/Abstimmung der Gesellschafter fand also zwischen Schritt eins und zwei statt. Und ist somit nicht zwingend notwendig gewesen.
Danke bzgl. des zweiten Punktes. Die Details hierfür kannte ich so nicht.
ZitatUnd bzgl des Schiedsgerichts empfehle ich die Lektüre der §§ 1025 fortfolgende der Zivilprozessordnung. Man kann im Rahmen von Verträgen vereinbaren, dass man im Falles von Streitigkeiten ein Schiedsgericht anruft, anstelle des ordentlichen Gerichts. Es bleibt daher ein Rechtsweg und ist kein "Gnadenweg".
Es gab von Seiten der DEL2 eine (zunächst angedachte) Entscheidung der Nichtlizenzierung. Die LES-GmbH holte deshalb auf der Versammlung ein "Meinungsbild" ein, will heißen: "Was haltet ihr davon? Wie werden solche Absicherungen bei euch gestellt? Meint ihr, dass die Absicherung bei der LES-GmbH den Lizenzierungsregularien entspricht oder nicht?" ...und ähnliche Fragen. Für mich ist eine solche Befassung mit Fragen der Regularien kein "Goodwill", sondern es sind mehr oder minder übliche Fragen rund um grundlegende Dinge des Geschäftsbetriebs. Aber, wenn du es "Goodwill" nennen willst, ok.
(Ich betrachte die Angelegenheit an dieser Stelle nun als ausgeschrieben. Wenn es Neuigkeiten aus Landshut, von der DEL2 oder vom Schiedsgericht gibt, dann werde ich mich vielleicht wieder zu der Sache weiter äußern.)
OFC und allen anderen einen guten Start in die Woche!
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Was für eine Abstimmung der Gesellschafter? So etwas gab es nicht! Es wurden auf dieser Gesellschafterversammlung lediglich noch einmal detailliert die Gründe für die nicht-Lizenzierung der LES GmbH dargestellt und die weitere Verfahrensweise diskutiert (Nachrücker etc.). Die LES hat es versäumt/nicht geschafft, trotz mehrfacher (für alle anderen ebenfalls gültigen) Nachfristen ausreichende Unterlagen für eine Lizenzierung einzureichen. 13 andere Clubs haben dies jedoch geschafft und somit sind die Landshuter (vorerst) raus. Sollten sie jedoch wie angekündigt Einspruch vorm DEB-Schiedsgericht einlegen, wird sich dieses noch einmal mit der Sache befassen und entscheiden. Und wenns ganz dicke kommt, werden noch weitere Instanzen bemüht...wir haben ja schließlich Zeit ohne Ende. /irony off
Die einzige derzeit zu diskutierende "Goodwill"-Aktion wäre im Fall des Scheiterns, ob der DEB (warum auch immer) den Stammverein der Landshuter in der Oberliga antreten lässt, wobei auch das auf wackeligen Beinen stünde und einer Lex Landshut gleich käme. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die LES GmbH im Falle des Scheiterns noch weiter betrieben würde und Beck/Donbeck in der Oberliga oder weiter unten antreten würden.
Wenn jemand mit mir nicht klarkommt, muss diese Person nicht an sich arbeiten...dann akzeptiere ich dies einfach!
------------------------------------------ Kluge Worte: "Lächerlich erscheint ein Mensch, der seinen Charakter und seine Kräfte überschätzt." Marquis de Vauvenargues
Die LES Gmbh wird bei diesem Schuldenstand pleite gehen. Oder findet sich einer der die Musik bezahlt? Der hätte auch früher bezahlen können, mit Lizenzerhalt. Also muß eine neue Gmbh gegründet werden und die von der Gmbh die Spielberechtigung übertragen bekommen. Da die Gmbh aber keine 1b hat, fällt dies flach.
Lediglich Kassel hat mal eine Klasse übersprungen.
Gerade das "bezahlen der Musik" ist ja der interessante Part: Wie man den verschiedenen Artikeln letzte Woche entnehmen konnte, waren Beck und Donbeck der Ansicht, dass alles "okay" gewesen sei mit den Lizenzunterlagen, dass keine Probleme vorhanden waren und trotz mehrfacher Bitte um Nachbesserung sind sie dieser nicht nachgekommen. Nun soll das Schiedsgericht entscheiden, wer im Recht ist...die LES GmbH oder der DEL 2 Lizenzausschuss.
Bezüglich der Folgen gibt es eben mehrere Szenarios:
1. LES bekommt Recht, DEL 2 muss Lizenz erteilen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die DEL 2 das anfechtet (wo auch immer) wäre mehr als gering. Folge: Landshut spielt DEL 2
2. LES bekommt nicht Recht, Lizenz wird weiter nicht erteilt. Möglichkeit 1: die LES fechtet dies an (gehen bis zur letzten Instanz) Folge: Alles verzögert sich, Ende offen Möglichkeit 2: LES bleibt bestehen und geht den Gang nach unten. Hier könnte eine Lex Landshut entstehen, quasi ein Tausch Landshut gegen Nachrücker aus der OL-Süd. Ohne Lex Landshut wäre es ein Start in der Bezirksliga. Folge: Wäre mal wieder eine Sonderregelung, bei der die Glaubwürdigkeit auf der Strecke bliebe und auch das Standing Beck-Donbeck in Landshut wäre beschädigt Möglichkeit 3: LES wird abgewickelt, geht in die Insolvenz. Der Stammverein würde die Geschicke übernehmen müssen, in der Kürze der Zeit eine Seniorenmannschaft zusammenstellen, welche dann aus der Bezirksliga heraus den Gang nach oben startet. Eine Lex Landshut für die Oberliga würde ich durch das nicht geringe finanzielle Risiko des Stammvereines ausschließen.
Meine persönliche Einschätzung ist, dass es zu Szenario 2, Möglichkeit 3 kommen wird...aber das werden wir kommende Woche sehen.
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