Zitat von Onliner im Beitrag #48Ich habe zu diesem Thema noch eine Frage:
Für welche Zuschauer müssen jetzt tatsächlich Verbandsabgaben gezahlt werden ?
- für alle TATSÄCHLICH ANWESENDEN Zuschauer (also laut elektronischer Erfassung am Eingang) - für alle VERKAUFTEN Karten (also alle Dauerkarten egal ob anwesend, alle Einzeltickets, aber KEINE Freikarten) - für alle Karten (also alle Dauerkarten, Einzeltickets und Freikarten)
Wenn ich es in der Satzung vom LEV richtig sehe, sind es die Nettoeinnahmen der Karten: "stehen dem jeweiligen LEV Verbandsabgaben in Höhe von 3 % der aus den Spielen in Form der Eintrittsgelder erzielten Netto-Einnahmen zu."
Alles andere wäre auch absurd und nicht rechtens. Das käme quasi einer Substanzbesteuerung gleich. Man könnte ja den LEV Herren 3% der Freikarten zukommen lassen. Und dann machen wir in der Pause das Lufthansa-Spiel: Wer mit dem Puck den Kopf trift gewinnt
Zitat Werden Frei- oder Ehrenkarten ausgegeben, unterliegen diese dann nicht der Verbandsabgabenpflicht, wenn Ihre Anzahl angemessen ist, und die Anzahl der Karten 50 nicht überschreitet. Für Karten, die die vorgegebene Anzahl überschreiten, sind die entsprechenden Verbandsabgaben abzuführen. An Mitglieder des Vorstandes und unter Ziff. 1.2 genannten Personen ausgegebene Freikarten werden dabei nicht mitgerechnet.
Zitat von Schwede im Beitrag #52Alles andere wäre auch absurd und nicht rechtens. Das käme quasi einer Substanzbesteuerung gleich. Man könnte ja den LEV Herren 3% der Freikarten zukommen lassen. Und dann machen wir in der Pause das Lufthansa-Spiel: Wer mit dem Puck den Kopf trift gewinnt
Ich würde tiefer zielen, denn am Kopf kann man bei so manchem selbst bei einem Volltreffer wohl eher wenig bewirken.